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Glossar

Podologengesetz (geschützte Berufsbezeichnung)

Das Podologengesetz ist ein Gesetz, das die Berufsnamen Podologin, Podologe, Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger schützt. Wer sie führen will, braucht nach Paragraf 1 eine Erlaubnis der Behörde. Eine Pediküre im Kosmetikstudio pflegt die Füße, behandelt aber keine krankhaften Veränderungen und darf sich nicht medizinische Fußpflege nennen.

Begriff
Podologengesetz (geschützte Berufsbezeichnung)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Podologinnen und Podologen sind Fachleute für medizinische Fußpflege. Für die Erlaubnis brauchen sie eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule. Wer den Berufsnamen ohne Erlaubnis führt, verstößt gegen Paragraf 1 Podologengesetz.

Klären Sie im Kosmetikstudio deshalb vorher Ihr Anliegen. Gehört es zur normalen Pediküre? Oder ist es eine krankhafte Veränderung am Fuß? Dann gehört es zu einer Podologin oder in eine Arztpraxis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Podologengesetz, Paragraf 1, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.