
NiSV im Kosmetikstudio, welche Pflichten bei Geräten gelten
Die NiSV gilt, wenn ein Studio Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall oder ähnliche Geräte an Menschen einsetzt.
Ratgeber lesen

Werkzeug
Ein Kosmetikstudio darf pflegen, reinigen und verschönern, auch mit Geräten wie Laser oder IPL, wenn die Person einen Fachkundenachweis hat. Für Laser und IPL ist dieser Nachweis seit dem 31. Dezember 2022 Pflicht. Tattoos entfernen, Pigmentflecken mit Laser behandeln, Radiofrequenz-Microneedling und Hyaluron spritzen darf es nicht, das gehört zu Ärztinnen und Ärzten. Wählen Sie eine von 10 Behandlungen, und Sie sehen die Antwort mit Begründung.
Ja, mit Fachkundenachweis. Seit dem 31. Dezember 2022 muss die Person, die das Gerät bedient, ihn haben.
Laser und IPL-Blitzlampen fallen unter die NiSV. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt klar: Haare dauerhaft entfernen dürfen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, aber wer es tut, braucht den Nachweis einer Schulung.
Nachweis: Fachkundenachweis für Laser und intensive Lichtquellen nach der NiSV, ausgestellt für die Person, nicht für das Studio.
Grenze: Leberflecken, Äderchen, Tattoos und Permanent-Make-up im Behandlungsfeld darf das Studio nicht mit dem Gerät behandeln. Das ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Das fragen Sie im Studio, bevor Sie buchen
3 der 10 Behandlungen darf jedes Kosmetikstudio machen, 1 nur mit Fachkundenachweis und 2 nur als Pflege ohne Heilanspruch. 4 gehören in die Arztpraxis: Radiofrequenz-Microneedling, Pigmentflecken oder Äderchen mit Laser oder IPL, Tattoo oder Permanent-Make-up mit Laser entfernen, Hyaluron spritzen oder Hyaluron-Pen.
| Behandlung | Darf das Studio? | Nachweis |
|---|---|---|
| Gesichtsbehandlung | Ja | Nur wenn ein Gerät dazukommt, etwa Ultraschall oder Radiofrequenz: Dann braucht die Person, die behandelt, einen Fachkundenachweis nach der NiSV, der Verordnung für Geräte an der Haut. |
| Aquafacial | Ja | Viele Geräte haben weitere Aufsätze. Ist Ultraschall oder Radiofrequenz dabei, braucht die Person dafür einen Fachkundenachweis nach der NiSV. |
| Microneedling | Nur als Kosmetik | keiner vorgeschrieben |
| Dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL | Ja, mit Nachweis | Fachkundenachweis für Laser und intensive Lichtquellen nach der NiSV, ausgestellt für die Person, nicht für das Studio. |
| Maniküre und Pediküre | Ja | keiner vorgeschrieben |
| Radiofrequenz-Microneedling | Nein, nur Ärzte | keiner vorgeschrieben |
| Pigmentflecken oder Äderchen mit Laser oder IPL | Nein, nur Ärzte | keiner vorgeschrieben |
| Tattoo oder Permanent-Make-up mit Laser entfernen | Nein, nur Ärzte | keiner vorgeschrieben |
| Hyaluron spritzen oder Hyaluron-Pen | Nein, nur Ärzte | keiner vorgeschrieben |
| Medizinische Kosmetik | Nur als Kosmetik | Je Gerät ein eigener Fachkundenachweis nach der NiSV, etwa für Laser und IPL, für Ultraschall oder für Radiofrequenz. |
Das Werkzeug sagt, was Verordnung, Gesetz, Behörden und Gerichte allgemein vorgeben. Es prüft nicht, ob ein bestimmtes Studio einen Nachweis wirklich hat, und es ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Studio nach dem Nachweis der Person, die Sie behandelt. Die Angaben haben den Stand vom 2. Oktober 2026.
Ja, eine Kosmetikerin darf Haare mit Laser oder IPL dauerhaft entfernen, wenn sie einen Fachkundenachweis nach der NiSV hat. Den Nachweis verlangt das Gesetz seit dem 31. Dezember 2022. Leberflecken, Äderchen und Tattoos im Behandlungsfeld darf sie mit dem Gerät nicht behandeln, das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte.
Ja, ein Kosmetikstudio darf Microneedling als Pflege anbieten, denn für Nadeln ohne Strom gilt die NiSV nicht. Sollen Narben oder eine Hauterkrankung behandelt werden, ist das Heilkunde und gehört zu Ärztin, Arzt oder Heilpraktiker. Microneedling mit Radiofrequenz darf nur eine Ärztin oder ein Arzt machen.
Nein, eine Kosmetikerin darf kein Hyaluron unter die Haut spritzen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2012 entschieden, dass Faltenunterspritzung Heilkunde ist. Für den Hyaluron-Pen ohne Nadel sehen das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und das Verwaltungsgericht Aachen das genauso. Unterspritzen dürfen Ärztinnen, Ärzte und Heilpraktiker.
Nein, ein Kosmetikstudio darf Tattoos und Permanent-Make-up nicht mit Laser oder IPL entfernen, auch nicht mit Fachkundenachweis. Die NiSV behält das ausdrücklich Ärztinnen und Ärzten vor. Wer es trotzdem anbietet, riskiert ein Bußgeld.
Ein Fachkundenachweis ist das Zeugnis einer Schulung für ein bestimmtes Gerät, etwa für Laser und IPL oder für Ultraschall. Die NiSV verlangt ihn für 7 Gerätearten. Er gilt für die Person, die behandelt, nicht für das Studio. Fragen Sie deshalb, wer Sie behandelt, und lassen Sie sich den Nachweis zeigen.

Die NiSV gilt, wenn ein Studio Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall oder ähnliche Geräte an Menschen einsetzt.
Ratgeber lesen

Medizinische Kosmetik ist kein geschützter Titel und keine Ausbildung.
Ratgeber lesen

Eine Kosmetikerin darf Hyaluronsäure weder mit einer Spritze noch mit einem Hyaluron-Pen unter die Haut bringen.
Ratgeber lesen