Kosmetikstudios
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Textmarkierungen und Lupe auf einem Schreibtisch

Glossar zu Kosmetik, Haut und Nägeln

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen im Kosmetikstudio, bei der Haarentfernung oder im Nagelstudio begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

NiSV (Nichtionisierende-Strahlen-Verordnung)

Die NiSV ist eine Verordnung, die Menschen bei Behandlungen mit Laser, starkem Licht, Ultraschall und ähnlichen Geräten schützt. Sie gilt auch für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken, also im Kosmetikstudio. Für viele Geräte verlangt sie eine Fachkunde, und manche Behandlungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte machen.

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Fachkundenachweis

Ein Fachkundenachweis ist der Beleg, dass eine Person die von der NiSV verlangten Kenntnisse für ein Gerät wie Laser, IPL oder Ultraschall hat. Für die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL ist er seit dem 31. Dezember 2022 Pflicht. Das gilt laut Bundesamt für Strahlenschutz auch für Ärztinnen und Ärzte.

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Heilpraktikergesetz (Ausübung der Heilkunde)

Das Heilpraktikergesetz ist das Gesetz, das regelt, wer ohne Arztberuf Krankheiten erkennen, heilen oder lindern darf. Wer das beruflich tut, braucht eine Erlaubnis der Behörde. Reine Schönheitsbehandlungen fallen nicht darunter, doch die Grenze hängt vom Einzelfall ab.

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Arztvorbehalt

Ein Arztvorbehalt ist eine Regel, nach der nur Ärztinnen und Ärzte eine bestimmte Behandlung machen dürfen, ein Kosmetikstudio aber nicht. Nach Paragraf 5 Absatz 2 NiSV gilt das für Laser, die Haut abtragen, und für Eingriffe, die die oberste Hautschicht verletzen. Es gilt auch für die Behandlung von Äderchen und Pigmentflecken und für das Entfernen von Tattoos oder Permanent Make-up.

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Zulassungsfreies Handwerk (Handwerksordnung)

Ein zulassungsfreies Handwerk ist ein Handwerk, für das man weder einen Meistertitel noch eine Zulassung der Handwerkskammer braucht. Kosmetikerin und Kosmetiker gehört dazu, so steht es in Anlage B der Handwerksordnung. Das macht die Gründung eines Studios leicht, sagt aber nichts über die Qualifikation der einzelnen Person.

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Podologengesetz (geschützte Berufsbezeichnung)

Das Podologengesetz ist ein Gesetz, das die Berufsnamen Podologin, Podologe, Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger schützt. Wer sie führen will, braucht nach Paragraf 1 eine Erlaubnis der Behörde. Eine Pediküre im Kosmetikstudio pflegt die Füße, behandelt aber keine krankhaften Veränderungen und darf sich nicht medizinische Fußpflege nennen.

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Fitzpatrick-Hauttypen (Skala I bis VI)

Die Fitzpatrick-Hauttypen sind sechs Hauttypen, eingeteilt nach Veranlagung und Reaktion auf Sonne. Typ I ist sehr helle Haut, die nie braun wird, Typ VI dunkelbraune bis schwarze Haut. Das Bundesamt für Strahlenschutz nutzt die Skala, um Risiken von UV-Licht und Lichtbehandlungen einzuschätzen.

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Dauerhafte Haarentfernung (Laser/IPL)

Dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL ist eine Behandlung, bei der Licht den dunklen Farbstoff im Haar erhitzt, das Melanin. Die Wärme gelangt an die Teile der Haarwurzel, die das Wachstum steuern. Laut Bundesamt für Strahlenschutz wirkt das am besten bei dunklem Haar auf heller bis mittlerer Haut.

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Gesichtsbehandlung

Eine Gesichtsbehandlung ist die Reinigung, das Peeling und die Pflege der Gesichtshaut im Kosmetikstudio. Macht die Kosmetikerin alles von Hand, gilt dafür keine Gerätevorschrift. Nutzt sie ein Gerät, das unter die NiSV fällt, etwa Ultraschall, gelten deren Regeln zur Fachkunde.

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