Glossar
Arztvorbehalt
Ein Arztvorbehalt ist eine Regel, nach der nur Ärztinnen und Ärzte eine bestimmte Behandlung machen dürfen, ein Kosmetikstudio aber nicht. Nach Paragraf 5 Absatz 2 NiSV gilt das für Laser, die Haut abtragen, und für Eingriffe, die die oberste Hautschicht verletzen. Es gilt auch für die Behandlung von Äderchen und Pigmentflecken und für das Entfernen von Tattoos oder Permanent Make-up.
- Begriff
- Arztvorbehalt
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Der Vorbehalt gilt nicht für ein ganzes Verfahren, sondern für einzelne Fälle. Ein Beispiel ist die dauerhafte Haarentfernung. Die Haarentfernung selbst darf das Studio machen. Ein Leberfleck oder ein Äderchen im behandelten Bereich gehört aber zur Ärztin oder zum Arzt.
Fragen Sie deshalb vor einer Behandlung mit Laser oder IPL nach. Wie geht das Studio mit Flecken oder Äderchen im Behandlungsbereich um? Schickt es Sie damit zu einer Ärztin oder einem Arzt?
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV), Paragraf 5, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Studio oder einen Eintrag, der kein Kosmetik- oder Schönheitsstudio ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.