Glossar
NiSV (Nichtionisierende-Strahlen-Verordnung)
Die NiSV ist eine Verordnung, die Menschen bei Behandlungen mit Laser, starkem Licht, Ultraschall und ähnlichen Geräten schützt. Sie gilt auch für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken, also im Kosmetikstudio. Für viele Geräte verlangt sie eine Fachkunde, und manche Behandlungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte machen.
- Begriff
- NiSV (Nichtionisierende-Strahlen-Verordnung)
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Verordnung erfasst unter anderem Ultraschallgeräte, viele Laser und intensive Lichtquellen wie IPL. Das steht in Paragraf 2 Absatz 1 NiSV. Bei den Lasern geht es um die Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4. Für viele dieser Geräte braucht die behandelnde Person eine Fachkunde. Für Ultraschall regelt das zum Beispiel Paragraf 9.
Manche Behandlungen sind nach Paragraf 5 Absatz 2 NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Dazu gehören Laser, die Haut abtragen, und Eingriffe, die die schützende oberste Hautschicht verletzen. Dazu gehört auch die Behandlung von Äderchen und Pigmentflecken. Auch Tattoos und Permanent Make-up dürfen nur Ärztinnen und Ärzte entfernen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.