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Glossar

Zulassungsfreies Handwerk (Handwerksordnung)

Ein zulassungsfreies Handwerk ist ein Handwerk, für das man weder einen Meistertitel noch eine Zulassung der Handwerkskammer braucht. Kosmetikerin und Kosmetiker gehört dazu, so steht es in Anlage B der Handwerksordnung. Das macht die Gründung eines Studios leicht, sagt aber nichts über die Qualifikation der einzelnen Person.

Begriff
Zulassungsfreies Handwerk (Handwerksordnung)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Handwerksordnung teilt Handwerke in zwei Gruppen. Für die Handwerke in Anlage A braucht man einen Meistertitel. Für die Handwerke in Anlage B braucht man ihn nicht. Kosmetikerin und Kosmetiker steht in Anlage B.

Zulassungsfrei heißt nicht, dass es keine Regeln gibt. Für einzelne Geräte und Verfahren gelten eigene Vorschriften, vor allem die NiSV. Eine Prüfung der Qualifikation verlangt die Handwerksordnung für den Betrieb aber nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1 Nummer 56, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.