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Glossar

Heilpraktikergesetz (Ausübung der Heilkunde)

Das Heilpraktikergesetz ist das Gesetz, das regelt, wer ohne Arztberuf Krankheiten erkennen, heilen oder lindern darf. Wer das beruflich tut, braucht eine Erlaubnis der Behörde. Reine Schönheitsbehandlungen fallen nicht darunter, doch die Grenze hängt vom Einzelfall ab.

Begriff
Heilpraktikergesetz (Ausübung der Heilkunde)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Ob eine Behandlung Heilkunde ist, hängt vom Ziel ab, nicht vom Gerät. Ein Beispiel ist Microneedling. Es fällt nicht unter die NiSV. Soll es aber eine Hautkrankheit behandeln statt die Haut zu pflegen, kann es Heilkunde sein.

Kosmetikerin und Kosmetiker ist ein Handwerk ohne Meisterpflicht und kein Heilberuf. Wer ohne Erlaubnis Krankheiten behandelt, verstößt gegen Paragraf 1 Heilpraktikergesetz. Daran ändert auch ein anderer Name für die Behandlung nichts.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilpraktikergesetz, Paragraf 1, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.