Was Maniküre und Pediküre umfassen und wo sie enden
Maniküre und Pediküre sind Pflege für gesunde Hände und Füße. Dazu gehören Nägel kürzen und formen, Nagelhaut zurückschieben, Hornhaut an harmlosen Stellen abtragen, pflegen und lackieren. Wer das anbietet, braucht keine Prüfung und keine Erlaubnis. Kosmetik ist ein Handwerk ohne Meisterpflicht.
Die Grenze liegt nicht an der Technik, sondern am Befund. Ist ein Nagel entzündet oder eingewachsen, hat er einen Pilz oder ist die Haut tief eingerissen, ist das ein Fall für die Medizin. Dann behandeln Ärztinnen, Heilpraktiker oder auf Verordnung Podologinnen. Dasselbe gilt für Füße bei Diabetes.
Drei Berufe kümmern sich um Ihre Füße. Nur 2 davon brauchen eine staatliche Prüfung, und nur 2 rechnen mit der Krankenkasse ab.
| Wer | Ausbildung | Was erlaubt ist | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Kosmetische Fußpflege | Keine Pflicht, oft Ausbildung als Kosmetikerin | Pflege gesunder Füße: Nägel, Nagelhaut, harmlose Hornhaut, Lack | Sie selbst, Preis laut Preisliste |
| Podologin | 2 Jahre mit staatlicher Prüfung | Kranke Haut und Nägel ohne offene Stellen, meist auf Verordnung | Krankenkasse bei Diabetes und ähnlichen Nervenschäden, sonst Sie |
| Ärztin | Medizinstudium | Alles, auch offene Stellen, Entzündungen und stark eingewachsene Nägel | Krankenkasse |
Was der Titel Podologin schützt und was nicht
Podologin oder Podologe darf sich nur nennen, wer die Ausbildung und die staatliche Prüfung bestanden hat. Dasselbe gilt für die Titel Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger. Wer einen dieser Titel ohne Erlaubnis führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Geschützt ist aber nur der Titel, nicht die Leistung. Der Bundesgerichtshof entschied 2013: Eine Fußpflegerin ohne Erlaubnis darf mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben. Für Sie heißt das: Das Wort auf dem Schild sagt weniger als der Titel der Person. Fragen Sie nach dem Titel.
Seit 2024 gibt es einen weiteren Weg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine Podologin eine auf ihr Fach beschränkte Erlaubnis als Heilpraktikerin bekommen kann. Dann darf sie auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Das Gericht betonte zugleich: Verdickte Nägel bei Diabetes zu schneiden, verlangt Fachwissen und birgt Gefahren.
Haben Sie Diabetes, Nervenschäden an den Füßen oder eine Querschnittlähmung?
Lassen Sie sich Podologie ärztlich verordnen. Die Behandlung gehört in eine Podologiepraxis, nicht ins Kosmetikstudio.
Ist ein Nagel entzündet, eingewachsen, verdickt oder verfärbt, oder ist die Haut offen?
Das ist ein krankhafter Befund. Gehen Sie in eine Arztpraxis oder zur Podologin. Offene Haut und stark eingewachsene Nägel behandelt die Ärztin.
Das ist Pflege für gesunde Füße. Achten Sie auf saubere Instrumente und darauf, dass das Studio Sie bei Auffälligkeiten weiterschickt.
Wann die Krankenkasse die Fußpflege zahlt
Die Krankenkasse zahlt Podologie nur in zwei Fällen. Der erste ist ein diabetischer Fuß, bei dem das Gefühl in den Füßen nachweisbar gestört ist. Der zweite sind ähnliche Schäden durch kranke Nerven oder eine Querschnittlähmung. Diesen zweiten Fall gibt es seit Juli 2020.
Auch dann gilt eine Grenze. Die Podologin darf nur behandeln, solange die Haut geschlossen ist. Offene Stellen, Entzündungen und stark eingewachsene Nägel behandelt die Ärztin. Je Verordnung gibt es bis zu 6 Behandlungen, meist alle 4 bis 6 Wochen. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten dazu, plus einen festen Betrag je Verordnung. Bis Ende 2026 sind das 10 Euro, was die Pediküre sonst kostet, zeigt der Artikel zu den Kosten für Maniküre und Pediküre.
- Lassen Sie die Verordnung in der Hausarzt- oder Diabetespraxis ausstellen.
- Prüfen Sie auf der Verordnung die Zahl der Behandlungen. Mehr als 6 sind nicht vorgesehen.
- Gehen Sie mit der Verordnung in eine Podologiepraxis. Nur sie rechnet mit der Kasse ab.
- Rechnen Sie mit der Zuzahlung, wenn Sie nicht davon befreit sind.
- Melden Sie Veränderungen sofort. Öffnet sich die Haut, ist die Ärztin zuständig.
Welche Stoffe im Nagelstudio eine Rolle spielen
Kunstnägel bestehen aus flüssigen Kunststoffbausteinen, die zu festem Kunstharz aushärten. Es gibt zwei Arten: Pulver mit Flüssigkeit, das von selbst härtet, und Gel, das unter einer Lampe härtet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält Gel für hautfreundlicher. Einige der Bausteine können Allergien auslösen.
Ein Stoff ist besonders bedenklich. In importierten Flüssigkeiten fanden Behörden ihn zu 80 bis 90 Prozent. Er kann starke Allergien auslösen, den Nagelfalz entzünden und den Nagel ablösen. Im schlimmsten Fall wächst der Nagel nicht nach. Eine solche Allergie kann später auch Zahnersatz oder Knochenzement betreffen.
Seit 2021 dürfen bestimmte Gel-Bausteine nur noch Profis verwenden. Seit dem 1. September 2025 ist außerdem der Stoff TPO in Nagelgelen verboten. Er half beim Aushärten unter der Lampe und gilt als schädlich für die Fortpflanzung. Auch Nagelstudios dürfen solche Gele nicht mehr verwenden, eine Frist zum Aufbrauchen gibt es nicht.
Was bei Juckreiz und Rötung hilft, steht im Artikel zur Allergie durch Gelnägel.
So bereiten Sie einen Termin in 6 Schritten vor
Die meisten Probleme entstehen, wenn ein kranker Fuß wie ein gesunder behandelt wird. Diese Reihenfolge verhindert das und klärt Preis und Hygiene.
- Prüfen Sie Ihre Füße vorher auf offene Stellen, Rötungen und verdickte oder verfärbte Nägel und sagen Sie es im Studio.
- Nennen Sie Diabetes, Durchblutungsstörungen, Blutverdünner und eine geschwächte Abwehr von sich aus.
- Fragen Sie nach dem Titel der Person: Podologin ist geschützt, medizinische Fußpflege als Leistung nicht.
- Fragen Sie, wie die Instrumente gereinigt werden. Was in die Haut eindringen kann, muss steril sein.
- Lassen Sie sich bei Kunstnägeln die Packung zeigen und lesen Sie die Hinweise.
- Klären Sie den Preis vorher anhand der Preisliste.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pediküre und Podologie?
Die Pediküre pflegt gesunde Füße: Nägel kürzen, Nagelhaut pflegen, harmlose Hornhaut entfernen, lackieren. Die Podologie behandelt kranke Haut und Nägel, meist auf ärztliche Verordnung. Podologinnen haben eine Ausbildung von 2 Jahren mit staatlicher Prüfung.
Darf eine Fußpflegerin ohne Erlaubnis mit medizinischer Fußpflege werben?
Ja, eine Fußpflegerin darf mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben, das entschied der Bundesgerichtshof 2013. Geschützt sind nur die Titel. Podologin oder Medizinische Fußpflegerin darf sich nur nennen, wer die staatliche Prüfung hat.
Zahlt die Krankenkasse die Fußpflege bei Diabetes?
Ja, bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen zahlt die Krankenkasse Podologie auf ärztliche Verordnung. Je Verordnung gibt es bis zu 6 Behandlungen, meist alle 4 bis 6 Wochen. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent dazu, plus bis Ende 2026 10 Euro je Verordnung.
Darf eine Podologin einen eingewachsenen Zehennagel behandeln?
Eine Podologin darf Nägel behandeln, die zum Einwachsen neigen oder leicht eingewachsen sind. Ist der Nagel stärker eingewachsen oder die Haut entzündet oder offen, ist die Ärztin zuständig.
Warum dürfen manche Nagelgele nur Profis verwenden?
Manche Nagelgele dürfen seit 2021 nur Profis verwenden, weil sie Stoffe enthalten, die Allergien auslösen können. Die Packung muss den Hinweis Nur für gewerbliche Verwendung tragen. Die EU hält die Anwendung durch geschulte Profis für sicherer.
Was hat sich 2025 bei UV-Gelen für Nägel geändert?
Seit dem 1. September 2025 ist der Stoff TPO in Nagelgelen verboten. Er half beim Aushärten unter der Lampe und gilt als schädlich für die Fortpflanzung. Auch Nagelstudios dürfen solche Gele nicht mehr verwenden. Eine Frist zum Aufbrauchen gibt es nicht.
