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Maniküre, Pediküre oder Podologie, wer Ihre Füße behandelt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Maniküre und Pediküre pflegen gesunde Hände und Füße. Krankhafte Veränderungen behandeln Podologinnen, meist auf ärztliche Verordnung. Bei Diabetes mit Gefühlsstörung an den Füßen zahlt die Krankenkasse bis zu 6 Behandlungen je Verordnung. Offene Haut und Entzündungen gehören in eine Arztpraxis.

Behandlungen beim Podologen je Verordnung
bis zu 6
Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelkatalog, Stand 1. Januar 2025
Ausbildung zur Podologin in Vollzeit
2 Jahre
Podologengesetz, Paragraf 4, Stand 24. Februar 2021
Bedenklicher Stoff in importierten Kunstnagel-Flüssigkeiten
80 bis 90 Prozent
Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme 014/2012, Stand 22. Dezember 2011
Manikürtisch mit Nagelfeilen, einer Schale Wasser und Instrumenten in einer verschweißten Sterilverpackung
Die Instrumente kommen verpackt auf den Tisch, die Feilen sind neu. Bild: KI generiert.

Was Maniküre und Pediküre umfassen und wo sie enden

Maniküre und Pediküre sind Pflege für gesunde Hände und Füße. Dazu gehören Nägel kürzen und formen, Nagelhaut zurückschieben, Hornhaut an harmlosen Stellen abtragen, pflegen und lackieren. Wer das anbietet, braucht keine Prüfung und keine Erlaubnis. Kosmetik ist ein Handwerk ohne Meisterpflicht.

Die Grenze liegt nicht an der Technik, sondern am Befund. Ist ein Nagel entzündet oder eingewachsen, hat er einen Pilz oder ist die Haut tief eingerissen, ist das ein Fall für die Medizin. Dann behandeln Ärztinnen, Heilpraktiker oder auf Verordnung Podologinnen. Dasselbe gilt für Füße bei Diabetes.

Drei Berufe kümmern sich um Ihre Füße. Nur 2 davon brauchen eine staatliche Prüfung, und nur 2 rechnen mit der Krankenkasse ab.

Wer an Ihren Füßen was darf. Quellen: Podologengesetz, Heilmittel-Richtlinie, Handwerksordnung.
WerAusbildungWas erlaubt istWer zahlt
Kosmetische FußpflegeKeine Pflicht, oft Ausbildung als KosmetikerinPflege gesunder Füße: Nägel, Nagelhaut, harmlose Hornhaut, LackSie selbst, Preis laut Preisliste
Podologin2 Jahre mit staatlicher PrüfungKranke Haut und Nägel ohne offene Stellen, meist auf VerordnungKrankenkasse bei Diabetes und ähnlichen Nervenschäden, sonst Sie
ÄrztinMedizinstudiumAlles, auch offene Stellen, Entzündungen und stark eingewachsene NägelKrankenkasse

Was der Titel Podologin schützt und was nicht

Podologin oder Podologe darf sich nur nennen, wer die Ausbildung und die staatliche Prüfung bestanden hat. Dasselbe gilt für die Titel Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger. Wer einen dieser Titel ohne Erlaubnis führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Geschützt ist aber nur der Titel, nicht die Leistung. Der Bundesgerichtshof entschied 2013: Eine Fußpflegerin ohne Erlaubnis darf mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben. Für Sie heißt das: Das Wort auf dem Schild sagt weniger als der Titel der Person. Fragen Sie nach dem Titel.

Seit 2024 gibt es einen weiteren Weg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine Podologin eine auf ihr Fach beschränkte Erlaubnis als Heilpraktikerin bekommen kann. Dann darf sie auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Das Gericht betonte zugleich: Verdickte Nägel bei Diabetes zu schneiden, verlangt Fachwissen und birgt Gefahren.

Studio, Podologie oder Arztpraxis?

Haben Sie Diabetes, Nervenschäden an den Füßen oder eine Querschnittlähmung?

Ja

Lassen Sie sich Podologie ärztlich verordnen. Die Behandlung gehört in eine Podologiepraxis, nicht ins Kosmetikstudio.

Nein

Ist ein Nagel entzündet, eingewachsen, verdickt oder verfärbt, oder ist die Haut offen?

Ja

Das ist ein krankhafter Befund. Gehen Sie in eine Arztpraxis oder zur Podologin. Offene Haut und stark eingewachsene Nägel behandelt die Ärztin.

Nein

Das ist Pflege für gesunde Füße. Achten Sie auf saubere Instrumente und darauf, dass das Studio Sie bei Auffälligkeiten weiterschickt.

Wann die Krankenkasse die Fußpflege zahlt

Die Krankenkasse zahlt Podologie nur in zwei Fällen. Der erste ist ein diabetischer Fuß, bei dem das Gefühl in den Füßen nachweisbar gestört ist. Der zweite sind ähnliche Schäden durch kranke Nerven oder eine Querschnittlähmung. Diesen zweiten Fall gibt es seit Juli 2020.

Auch dann gilt eine Grenze. Die Podologin darf nur behandeln, solange die Haut geschlossen ist. Offene Stellen, Entzündungen und stark eingewachsene Nägel behandelt die Ärztin. Je Verordnung gibt es bis zu 6 Behandlungen, meist alle 4 bis 6 Wochen. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten dazu, plus einen festen Betrag je Verordnung. Bis Ende 2026 sind das 10 Euro, was die Pediküre sonst kostet, zeigt der Artikel zu den Kosten für Maniküre und Pediküre.

  • Lassen Sie die Verordnung in der Hausarzt- oder Diabetespraxis ausstellen.
  • Prüfen Sie auf der Verordnung die Zahl der Behandlungen. Mehr als 6 sind nicht vorgesehen.
  • Gehen Sie mit der Verordnung in eine Podologiepraxis. Nur sie rechnet mit der Kasse ab.
  • Rechnen Sie mit der Zuzahlung, wenn Sie nicht davon befreit sind.
  • Melden Sie Veränderungen sofort. Öffnet sich die Haut, ist die Ärztin zuständig.

Welche Stoffe im Nagelstudio eine Rolle spielen

Kunstnägel bestehen aus flüssigen Kunststoffbausteinen, die zu festem Kunstharz aushärten. Es gibt zwei Arten: Pulver mit Flüssigkeit, das von selbst härtet, und Gel, das unter einer Lampe härtet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält Gel für hautfreundlicher. Einige der Bausteine können Allergien auslösen.

Ein Stoff ist besonders bedenklich. In importierten Flüssigkeiten fanden Behörden ihn zu 80 bis 90 Prozent. Er kann starke Allergien auslösen, den Nagelfalz entzünden und den Nagel ablösen. Im schlimmsten Fall wächst der Nagel nicht nach. Eine solche Allergie kann später auch Zahnersatz oder Knochenzement betreffen.

Seit 2021 dürfen bestimmte Gel-Bausteine nur noch Profis verwenden. Seit dem 1. September 2025 ist außerdem der Stoff TPO in Nagelgelen verboten. Er half beim Aushärten unter der Lampe und gilt als schädlich für die Fortpflanzung. Auch Nagelstudios dürfen solche Gele nicht mehr verwenden, eine Frist zum Aufbrauchen gibt es nicht.

Was bei Juckreiz und Rötung hilft, steht im Artikel zur Allergie durch Gelnägel.

So bereiten Sie einen Termin in 6 Schritten vor

Die meisten Probleme entstehen, wenn ein kranker Fuß wie ein gesunder behandelt wird. Diese Reihenfolge verhindert das und klärt Preis und Hygiene.

  1. Prüfen Sie Ihre Füße vorher auf offene Stellen, Rötungen und verdickte oder verfärbte Nägel und sagen Sie es im Studio.
  2. Nennen Sie Diabetes, Durchblutungsstörungen, Blutverdünner und eine geschwächte Abwehr von sich aus.
  3. Fragen Sie nach dem Titel der Person: Podologin ist geschützt, medizinische Fußpflege als Leistung nicht.
  4. Fragen Sie, wie die Instrumente gereinigt werden. Was in die Haut eindringen kann, muss steril sein.
  5. Lassen Sie sich bei Kunstnägeln die Packung zeigen und lesen Sie die Hinweise.
  6. Klären Sie den Preis vorher anhand der Preisliste.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pediküre und Podologie?

Die Pediküre pflegt gesunde Füße: Nägel kürzen, Nagelhaut pflegen, harmlose Hornhaut entfernen, lackieren. Die Podologie behandelt kranke Haut und Nägel, meist auf ärztliche Verordnung. Podologinnen haben eine Ausbildung von 2 Jahren mit staatlicher Prüfung.

Darf eine Fußpflegerin ohne Erlaubnis mit medizinischer Fußpflege werben?

Ja, eine Fußpflegerin darf mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben, das entschied der Bundesgerichtshof 2013. Geschützt sind nur die Titel. Podologin oder Medizinische Fußpflegerin darf sich nur nennen, wer die staatliche Prüfung hat.

Zahlt die Krankenkasse die Fußpflege bei Diabetes?

Ja, bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen zahlt die Krankenkasse Podologie auf ärztliche Verordnung. Je Verordnung gibt es bis zu 6 Behandlungen, meist alle 4 bis 6 Wochen. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent dazu, plus bis Ende 2026 10 Euro je Verordnung.

Darf eine Podologin einen eingewachsenen Zehennagel behandeln?

Eine Podologin darf Nägel behandeln, die zum Einwachsen neigen oder leicht eingewachsen sind. Ist der Nagel stärker eingewachsen oder die Haut entzündet oder offen, ist die Ärztin zuständig.

Warum dürfen manche Nagelgele nur Profis verwenden?

Manche Nagelgele dürfen seit 2021 nur Profis verwenden, weil sie Stoffe enthalten, die Allergien auslösen können. Die Packung muss den Hinweis Nur für gewerbliche Verwendung tragen. Die EU hält die Anwendung durch geschulte Profis für sicherer.

Was hat sich 2025 bei UV-Gelen für Nägel geändert?

Seit dem 1. September 2025 ist der Stoff TPO in Nagelgelen verboten. Er half beim Aushärten unter der Lampe und gilt als schädlich für die Fortpflanzung. Auch Nagelstudios dürfen solche Gele nicht mehr verwenden. Eine Frist zum Aufbrauchen gibt es nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Podologengesetz vom 4. Dezember 2001, § 1 geschützte Berufsbezeichnungen, § 2 Erlaubnis, § 4 Ausbildung, § 9 Ordnungswidrigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der Fassung vom 29. Oktober 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025: §§ 27, 27a, 27b Podologische Therapie und Heilmittelkatalog, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  3. Pressemitteilung vom 20. Februar 2020: G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege zum 1. Juli 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  4. Urteil vom 24. September 2013, I ZR 219/12: Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung, Werbung für medizinische Fußpflege ist erlaubt, Bundesgerichtshof, dokumentiert von der Wettbewerbszentrale,
  5. Urteil vom 29. August 2024, BVerwG 3 C 4.23: sektorale Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Podologie, Bundesverwaltungsgericht,
  6. § 61 SGB V: Zuzahlungen, bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Flüssige Mittel zur Nagelmodellage mit hohen Methylmethacrylat-Gehalten sind gesundheitlich bedenklich, Stellungnahme Nr. 014/2012 vom 22. Dezember 2011, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
  8. Verordnung (EU) 2020/1682 der Kommission vom 12. November 2020 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln), EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  9. TPO in nail products: questions and answers, 7. August 2025 (Verordnung (EU) 2025/877, Verbot seit 1. September 2025), Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt,
  10. Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1 Nummer 56 (Kosmetiker als zulassungsfreies Handwerk) und § 18 Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  11. § 1 Heilpraktikergesetz: Erlaubnispflicht und Definition der Ausübung der Heilkunde, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  12. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002, § 4 Absatz 2 Wahlqualifikationseinheiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.