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Ratgeber

Dauerhafte Haarentfernung mit Laser und IPL im Studio

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL darf ein Kosmetikstudio anbieten. Die Person, die das Gerät bedient, braucht seit dem 31. Dezember 2022 einen Fachkundenachweis. Es sind immer mehrere Sitzungen nötig. Die Kosten ergeben sich aus dem Preis je Sitzung mal der Zahl der Sitzungen, Ratenverträge gehen teils über 10.000 Euro.

Nachweis für Laser und IPL Pflicht seit
31. Dezember 2022
Bundesamt für Strahlenschutz, häufige Fragen zur Epilation, Stand 31. Dezember 2022
Schulung für den Nachweis
195 Unterrichtseinheiten, gut 146 Stunden
NiSV, Anlage 3 Teil A, Stand 12. Juni 2023
Ratenverträge, über die Kundinnen klagten
teils über 10.000 Euro
Verbraucherzentrale, Meldung vom 12. November 2025, Stand 12. November 2025
Gerät zur Haarentfernung mit Laser neben einer Behandlungsliege, das Handstück liegt auf einem Tuch
Ein Lasergerät zur Haarentfernung steht neben der Liege bereit. Bild: KI generiert.

Was dauerhafte Haarentfernung kostet

Der Preis setzt sich aus zwei Zahlen zusammen: dem Preis je Sitzung und Körperstelle und der Zahl der Sitzungen. Den Preis je Sitzung muss das Studio in seiner Preisliste aushängen. Die Zahl der Sitzungen kennt vorher niemand genau, weil Laser und IPL nur wachsende Haare erreichen und jede Körperstelle anders wächst. Eine amtliche Preisliste gibt es nicht.

Zwei Gerichte haben 2025 Werbung dazu verboten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte einem Laserzentrum, mit Preisen je Körperstelle zu werben, ohne dazuzusagen, dass mehrere Sitzungen nötig sind und der Erfolg von Haut und Haar abhängt. Das Oberlandesgericht Frankfurt verbot einem Anbieter das Wort dauerhaft, solange nicht dabeisteht, dass es keine Erfolgsgarantie gibt.

Die Verbraucherzentrale warnt vor teuren Verträgen. Kundinnen unterschreiben im Studio einen Vertrag über viele Sitzungen, leisten eine Anzahlung und zahlen den Rest in Raten, teils über 10.000 Euro. Ein Widerrufsrecht gibt es dafür nicht, weil der Vertrag im Studio geschlossen wird. Nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause und lesen Sie sie in Ruhe.

Drei Arten von Verträgen für dauerhafte Haarentfernung.
VertragWas Sie zahlenWas das Studio sagen mussIhr Risiko
EinzelsitzungPreis je Körperstelle aus der PreislisteDass mehrere Sitzungen nötig sindGesamtkosten offen, aber Sie können jederzeit aufhören
PaketPaketpreis, oft mit RabattWas passiert, wenn Haare nachwachsen, und ob Sitzungen verfallenSie zahlen vielleicht Sitzungen, die Sie nicht brauchen
RatenvertragAnzahlung und monatliche RatenGesamtpreis, Laufzeit, KündigungFeste Bindung, teils über 10.000 Euro

So entfernen Laser und IPL die Haare

Laser und IPL zielen auf den dunklen Farbstoff im Haar, das Melanin. Er nimmt das Licht auf und wird heiß. Die Hitze schädigt die Haarwurzel, die das Wachstum steuert. Ein Laser sendet Licht einer bestimmten Farbe, IPL ist eine Blitzlampe mit vielen Farben, aus der ein Filter die unpassenden herausnimmt.

Beide erreichen nur Haare, die gerade wachsen. Die anderen ruhen und reagieren nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt deshalb: Einmal ist nicht genug. Dauerhaft heißt auch nicht für immer. Haare können später nachwachsen oder teilweise zurückkommen.

Für welche Haut und welche Haare Laser und IPL passen

Am besten wirken Laser und IPL bei dunklen Haaren auf heller bis mittlerer Haut. Dann hat das Haar viel Farbstoff und die Haut wenig. Rote, blonde, graue und weiße Haare haben zu wenig Farbstoff und sprechen schlecht an. Bei dunkler Haut nimmt auch die Haut Energie auf, und das Risiko für Verbrennungen und Flecken steigt. Ihren Hauttyp bestimmen Sie mit zehn Fragen zu Augen, Haaren und Sonne.

Vor der Behandlung sollte die Haut nicht gebräunt sein. Meiden Sie Mittel, die die Haut lichtempfindlich machen, etwa Johanniskraut. Bei jeder Sitzung tragen Sie eine Schutzbrille, weil das Licht die Augen schädigen kann. Wie Sie die Laser-Haarentfernung vorbereiten, entscheidet mit über das Ergebnis.

Passt Laser oder IPL zu Ihren Haaren und Ihrer Haut?

Sind die Haare, die weg sollen, dunkel?

Ja

Ist Ihre Haut hell bis mittel und gerade nicht gebräunt?

Ja

Das ist die beste Mischung. Lassen Sie trotzdem zuerst eine kleine Stelle zur Probe behandeln.

Nein

Bei dunkler oder gebräunter Haut steigt das Risiko. Fragen Sie nach einem passenden Gerät, warten Sie nach dem Urlaub und bestehen Sie auf einer Probestelle.

Nein

Rote, blonde, graue und weiße Haare erreichen Laser und IPL kaum. Für sie kommt eher die Nadelepilation in Frage.

Diesen Nachweis braucht das Studio für Laser und IPL

Wer im Studio Laser oder IPL an Ihnen einsetzt, braucht seit dem 31. Dezember 2022 einen Fachkundenachweis nach der NiSV. Das ist eine Verordnung, die regelt, wer Laser, IPL und ähnliche Geräte an der Haut einsetzen darf. Die Schulung dafür umfasst 195 Unterrichtseinheiten, also gut 146 Stunden, und eine Prüfung. Dazu gehören Behandlungen unter ärztlicher Aufsicht.

Wer schon als Kosmetikerin ausgebildet ist, spart einen Teil der Schulung. Ärztinnen und Ärzte erwerben die Fachkunde über ihre Weiterbildung. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung Pflicht.

Seit dem 1. Januar 2026 zählt nur noch ein Zertifikat einer anerkannten Prüfstelle. Es gilt fünf Jahre. Eine einfache Teilnahmebestätigung reicht nicht mehr.

  • Fragen Sie nach dem Zertifikat der Person, die Sie behandelt, nicht nach dem der Inhaberin.
  • Prüfen Sie das Datum. Nach fünf Jahren ohne Auffrischung ist der Nachweis nicht mehr aktuell.
  • Ein Teilnahmezertifikat eines Geräteherstellers ist kein Fachkundenachweis.
  • Fragen Sie, ob das Studio das Gerät bei der Behörde gemeldet hat. Das ist Pflicht.

Das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit Laser und IPL

Die Haarentfernung selbst darf das Studio machen. Einiges andere mit Laser und IPL dürfen nur Ärztinnen und Ärzte: Haut abtragen, die Oberhaut verletzen, Äderchen und Pigmentflecken behandeln, Tattoos und Permanent-Make-up entfernen und Fett abbauen.

Wichtig wird das, wenn im Behandlungsfeld ein Leberfleck, ein Äderchen oder ein Pigmentfleck liegt. Diese Stelle darf das Studio nicht mitbehandeln. Will Ihnen ein Studio zugleich Besenreiser oder ein Tattoo entfernen, ist das verboten.

So läuft eine Sitzung zur Haarentfernung ab

Das Studio muss Sie vor der ersten Sitzung über Wirkung, Risiken, Alternativen und den Behandlungsplan aufklären. Es prüft vor jeder Sitzung Ihre Haut und das Gerät. Das unterschriebene Aufklärungsgespräch hebt es zehn Jahre auf. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.

Eine Sitzung nach den Regeln der NiSV
  1. Vorgespräch

    Die Kosmetikerin fragt nach Medikamenten, Hautkrankheiten und Sonne und bestimmt Ihren Hauttyp. Auffällige Stellen werden ausgespart.

  2. Aufklärung und Plan

    Sie erfahren Wirkung, Risiken, Zahl der Sitzungen und Abstände und unterschreiben.

  3. Probestelle

    Eine kleine Fläche wird zuerst behandelt. Wie die Haut nach einigen Tagen aussieht, entscheidet über die Einstellung.

  4. Behandlung mit Schutzbrille

    Sie und die Kosmetikerin tragen Schutzbrillen. Das Gerät wird vorher geprüft.

  5. Pflege danach

    Sie bekommen Hinweise zu Kühlung und Sonnenschutz. Das Studio schreibt Einstellung, Stelle und Reaktion auf.

Verbrennung nach der Haarentfernung, was Sie jetzt tun

Kommt es zu einer Verbrennung, müssen Sie den Fehler nachweisen. Ein Vertrag mit dem Kosmetikstudio ist kein Behandlungsvertrag wie beim Arzt, so hat es das Oberlandesgericht Köln 2020 entschieden. Die Erleichterungen für Patienten gelten deshalb nicht. Im Kölner Fall bekam eine Kundin für Verbrennungen mit Bläschen im Gesicht 500 Euro Schmerzensgeld. Für die behaupteten Narben fehlte ihr der Beweis.

Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Weil Sie den Fehler beweisen müssen, zählen die ersten Tage.

  1. Fotografieren Sie die Stelle am Tag der Sitzung und an den Tagen danach, bei Tageslicht und mit einem Maßband im Bild.
  2. Gehen Sie zur Hautärztin und lassen Sie Befund und Behandlung schriftlich festhalten.
  3. Fordern Sie vom Studio schriftlich das Aufklärungsprotokoll, Ihre Unterschrift und die Geräteeinstellungen an.
  4. Melden Sie den Schaden dem Studio schriftlich mit Frist und fragen Sie nach seiner Haftpflichtversicherung.
  5. Melden Sie den Fall der zuständigen Behörde Ihres Bundeslands, die die NiSV überwacht.
  6. Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin beraten, bevor Sie einen Vergleich unterschreiben.

Häufige Fragen

Wie viele Sitzungen braucht eine dauerhafte Haarentfernung?

Eine dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL braucht immer mehrere Sitzungen, weil nur wachsende Haare reagieren. Eine feste Zahl gibt es nicht, sie hängt von Körperstelle, Haut und Haar ab. Lassen Sie sich die geplante Zahl schriftlich geben.

Darf ein Kosmetikstudio dauerhafte Haarentfernung mit Laser anbieten?

Ja, ein Kosmetikstudio darf Haare mit Laser oder IPL dauerhaft entfernen, wenn die Person, die behandelt, einen Fachkundenachweis nach der NiSV hat. Äderchen, Pigmentflecken und Tattoos dürfen dagegen nur Ärztinnen und Ärzte mit dem Gerät behandeln.

Woran erkenne ich einen gültigen Nachweis für Laser und IPL?

Ein gültiger Nachweis für Laser und IPL trägt den Namen der Person, die behandelt, das Datum der Schulung und den Namen einer anerkannten Prüfstelle. Er gilt fünf Jahre. Seit 2026 reicht eine einfache Teilnahmebestätigung nicht mehr.

Funktioniert dauerhafte Haarentfernung bei blonden oder grauen Haaren?

Nein, bei roten, blonden, grauen und weißen Haaren funktioniert die Haarentfernung mit Laser oder IPL kaum. Diese Haare haben zu wenig dunklen Farbstoff, um das Licht aufzunehmen. Am besten wirkt sie bei dunklen Haaren auf heller bis mittlerer Haut.

Bekomme ich Schmerzensgeld nach einer Verbrennung durch IPL?

Schmerzensgeld nach einer Verbrennung durch IPL bekommen Sie, wenn Sie einen Fehler des Studios und den Schaden beweisen können. Ein Gericht sprach 2020 einer Kundin für Verbrennungen im Gesicht 500 Euro zu. Fotos, ein ärztlicher Befund und das Aufklärungsprotokoll sind Ihre wichtigsten Beweise.

Kann ich einen Vertrag über dauerhafte Haarentfernung widerrufen?

Nein, einen im Studio unterschriebenen Vertrag über dauerhafte Haarentfernung können Sie nicht widerrufen. Anfechten können Sie ihn, wenn das Studio über Kosten oder Erfolg getäuscht hat. Lesen Sie Ratenverträge deshalb zu Hause, bevor Sie unterschreiben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Volltext mit § 3 Betrieb, § 4 und § 4a Fachkunde, § 13 Übergangsregelungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 5 NiSV: Fachkunde zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Absatz 2 Arztvorbehalt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Anlage 3 NiSV: Fachkunde, Module und Lerneinheiten (Fassung vom 12. Juni 2023), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 8 NiSG: Bußgeldvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Dauerhafte Haarentfernung (Epilation), Stand 4. August 2026, Bundesamt für Strahlenschutz,
  6. FAQ: Dürfen nur Ärztinnen und Ärzte die dauerhafte Haarentfernung mit Laser- oder IPL-Geräten durchführen?, Bundesamt für Strahlenschutz,
  7. Pressemitteilung vom 26. Juni 2025: Dauerhafte Haarentfernung gibt es nicht (OLG Karlsruhe 6 U 181/23, OLG Frankfurt am Main 6 U 189/23), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg,
  8. Dauerhafte Haarentfernung: Vorsicht vor teuren Verträgen, Stand 12. November 2025, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  9. Beschluss vom 6. April 2020, 5 U 175/19: Verbrennungen nach IPL-Haarentfernung, Dienstvertrag statt Behandlungsvertrag, Oberlandesgericht Köln (NRWE, Justiz Nordrhein-Westfalen),
  10. § 12 Preisangabenverordnung: Preisangaben für Leistungen (Preisverzeichnis), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  11. § 195 und § 199 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist und Verjährungsbeginn, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  12. Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 vom 1. Dezember 2022: gemeinsame Spezifikationen für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung nach Anhang XVI der Medizinprodukteverordnung, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.