So wirken Radiofrequenz, Ultraschall und LED auf die Haut
Die drei Gerätearten arbeiten mit ganz verschiedener Energie. Ein Radiofrequenzgerät erzeugt Wärme in der Lederhaut, der Schicht unter der Oberhaut. Diese Wärme bewerben Studios als Straffung. Ein Ultraschallgerät erzeugt Schallwellen, die das Gewebe bewegen und je nach Stärke ebenfalls wärmen. LED-Licht wärmt dagegen kaum. Rotes oder fast unsichtbares Licht wird von den Hautzellen aufgenommen.
Für die Regeln zählt nicht der Name der Behandlung, sondern die Technik. Die NiSV, eine Verordnung für Geräte an der Haut, erfasst unter anderem Ultraschall, Radiofrequenz und starke Lichtquellen, jeweils ab einer bestimmten Stärke. Ob ein Gerät darunter fällt, steht in seiner Bedienungsanleitung.
Viele Geräte für das Gesicht können mehreres zugleich, etwa Licht und Radiofrequenz. Dann braucht die Kosmetikerin für jede dieser Funktionen einen eigenen Nachweis.
Welche Geräte im Gesicht das Studio einsetzen darf
Drei Fragen entscheiden bei jedem Gerät: Gilt die NiSV? Reicht ein Fachkundenachweis? Oder gehört die Behandlung trotz Nachweis in die Arztpraxis?
| Gerät | Wer darf es einsetzen? | Nur in der Arztpraxis |
|---|---|---|
| Radiofrequenz zum Straffen | Kosmetikerin mit Fachkundenachweis | Behandlung von Äderchen und Pigmentflecken, alles, was die Oberhaut verletzt, Fett schmelzen |
| Ultraschall zur Pflege | Kosmetikerin, ab einer bestimmten Stärke mit Fachkundenachweis | Ultraschall, der die Haut verletzt oder Gewebe gezielt erhitzt |
| Fokussierter Ultraschall zum Straffen | Nur Ärztinnen und Ärzte | Jede Anwendung |
| LED-Licht und andere starke Lichtquellen | Kosmetikerin, bei starken Lichtquellen mit Fachkundenachweis | Äderchen, Pigmentflecken, Tattoos entfernen |
| Strom zum Einschleusen von Wirkstoffen | Kosmetikerin, die Regeln der NiSV für den Betrieb gelten | Nichts Besonderes festgelegt |
Für jedes dieser Geräte muss das Studio einiges erfüllen. Es meldet das Gerät der Behörde, erklärt Ihnen vor der ersten Anwendung Wirkung und Risiken und lässt Sie das Gespräch unterschreiben. Diese Pflichten stehen in der NiSV für Kosmetikstudios. Zwei verbreitete Geräte fallen übrigens nicht darunter: der Plasma-Pen, weil er mit Hitze arbeitet, und das Fettwegfrieren, weil es mit Kälte arbeitet.
Soll das Gerät ein Äderchen, einen Pigmentfleck, ein Tattoo oder Fett behandeln?
Das ist immer Sache einer Ärztin oder eines Arztes, ganz gleich, welches Gerät benutzt wird.
Nennt Ihnen das Studio das Gerät und zeigt den Nachweis der Person, die Sie behandelt?
Dann darf das Studio behandeln. Lassen Sie sich vorher Wirkung, Risiken und Alternativen erklären.
Verschieben Sie den Termin, bis Sie die Antworten haben. Der Nachweis ist Pflicht.
Was Studien zu Radiofrequenz im Gesicht zeigen
Zu Radiofrequenz an Gesicht und Hals gibt es die größte Auswertung. Fachleute haben 2022 dazu 121 Arbeiten gesichtet. In den meisten Studien waren die Behandelten zufrieden. Messbar wurde die Haut elastischer, es gab weniger Pickel, und in Gewebeproben bildete sich neues Kollagen. Zufrieden waren vor allem Menschen, die eine maßvolle Veränderung erwartet hatten. Schwere Nebenwirkungen waren sehr selten.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Geräte für zu Hause waren nicht dabei, die Ergebnisse gelten also für Geräte in geschulter Hand. Und viele Bewertungen beruhen auf dem Eindruck der Behandelten, nicht auf Messungen.
Radiofrequenz im Gesicht ersetzt deshalb kein Facelifting. Die Veränderungen sind maßvoll, brauchen mehrere Sitzungen und halten nicht für immer. Nennt Ihnen ein Studio eine Prozentzahl für weniger Falten, stammt sie vom Hersteller und nicht aus den Studien.
Fokussierter Ultraschall wirkt, gehört aber in die Arztpraxis
Am besten untersucht ist ein Ultraschall, der seine Energie in einer bestimmten Tiefe bündelt und das Gewebe dort gezielt erhitzt. Man nennt ihn fokussierten Ultraschall oder HIFU. Eine Auswertung von 16 Studien aus dem Jahr 2023 zeigt: Die Augenbraue ließ sich um 0,47 bis 1,7 Millimeter anheben. Untersucht wurden nur Frauen.
Genau dieses Verfahren darf ein Kosmetikstudio nicht anbieten. Ultraschall, der Gewebe gezielt erhitzt oder die Haut verletzt, dürfen nur Ärztinnen und Ärzte einsetzen. Im Studio bleibt der sanfte Ultraschall, etwa zur Reinigung oder um eine Creme einzuarbeiten.
Was LED-Licht im Gesicht bringt
Zu LED-Licht gibt es eine gut gemachte Studie aus dem Jahr 2014 mit 136 Teilnehmenden. 113 von ihnen bekamen 30 Behandlungen mit rotem Licht, zweimal pro Woche, 23 blieben unbehandelt. Bei den Behandelten wurde die Haut glatter und dichter, und auf Fotos sahen Gutachter den Unterschied, ohne zu wissen, wer behandelt worden war.
Diese Zahlen haben Grenzen. Es ist eine einzelne Studie, und 30 Sitzungen bedeuten rund vier Monate lang zwei Termine pro Woche. Übertragen lassen sich die Ergebnisse nur auf Geräte mit ähnlichem Licht und ähnlicher Stärke. Eine Auswertung von 2023 fand keinen Hinweis darauf, dass solches Licht Krebs auslöst, und keine schweren Nebenwirkungen.
- Fragen Sie nach der Lichtfarbe und der Stärke des Geräts.
- Fragen Sie, wie viele Sitzungen geplant sind. Die Studie brauchte 30.
- Fragen Sie, ob für das Gerät ein Fachkundenachweis nötig ist und ob die Person ihn hat.
- Erwarten Sie keine Behandlung von Pigmentflecken oder Äderchen. Das ist ärztliche Aufgabe.
- Bestehen Sie auf einer Schutzbrille.
Vor der Gerätebehandlung im Gesicht 6 Dinge klären
Vor einer Gesichtsbehandlung mit Gerät klären Sie sechs Punkte in wenigen Minuten. Danach wissen Sie, ob die Behandlung erlaubt ist und ob sie zu Ihrer Erwartung passt.
- Lassen Sie sich sagen, welches Gerät es ist: Radiofrequenz, Ultraschall, Licht oder Strom.
- Fragen Sie, ob die NiSV für das Gerät gilt und ob es bei der Behörde gemeldet ist.
- Lassen Sie sich den Nachweis der Person zeigen, die Sie behandelt, für genau diese Geräteart.
- Klären Sie das Ziel. Geht es um Äderchen, Pigmentflecken oder Fett, ist das Studio nicht zuständig.
- Fragen Sie nach der Zahl der Sitzungen und rechnen Sie den Preis für die ganze Serie.
- Lassen Sie sich vor der ersten Sitzung Wirkung, Risiken und Alternativen erklären.
Zusätze wie Ultraschall oder Radiofrequenz treiben auch die Kosten für ein Aquafacial nach oben.
Häufige Fragen
Darf ein Kosmetikstudio Radiofrequenz im Gesicht anbieten?
Ja, ein Kosmetikstudio darf Radiofrequenz im Gesicht anbieten, wenn die Person, die behandelt, einen Fachkundenachweis nach der NiSV hat. Behandlungen, die die Oberhaut verletzen, Fett schmelzen oder Äderchen und Pigmentflecken behandeln, dürfen nur Ärztinnen und Ärzte.
Was bringt Radiofrequenz gegen Falten?
Radiofrequenz kann die Haut nach mehreren Sitzungen maßvoll straffen. Eine Auswertung von 121 Arbeiten zeigte messbar elastischere Haut und neues Kollagen. Zahlen zur Faltentiefe nennt sie nicht, und die Wirkung hält nicht für immer.
Ist HIFU im Kosmetikstudio erlaubt?
Nein, HIFU ist im Kosmetikstudio nicht erlaubt. Fokussierter Ultraschall erhitzt Gewebe gezielt, und das dürfen nach der NiSV nur Ärztinnen und Ärzte. Im Studio bleibt sanfter Ultraschall zur Reinigung oder zum Einarbeiten von Pflege.
Wirkt eine LED-Behandlung gegen Falten?
Eine LED-Behandlung kann die Haut glatter machen, aber nur nach vielen Sitzungen. In einer Studie mit 136 Teilnehmenden zeigte sich das nach 30 Behandlungen zweimal pro Woche. Prozentzahlen zur Faltenreduktion stammen aus der Werbung.
Braucht ein LED-Gerät im Kosmetikstudio einen Fachkundenachweis?
Ein LED-Gerät braucht einen Fachkundenachweis, wenn es nach der NiSV als starke Lichtquelle gilt. Das hängt an den technischen Daten, die in der Bedienungsanleitung stehen. Fragen Sie im Studio nach dem Gerät und dem Nachweis.
Fällt ein Plasma-Pen unter die NiSV?
Nein, ein Plasma-Pen fällt nicht unter die NiSV, weil er mit Hitze und nicht mit Strahlung arbeitet. Dasselbe gilt für Fettwegfrieren mit Kälte. Andere Regeln können trotzdem gelten, und wer die Haut gezielt verletzt, macht keine Kosmetik mehr.
