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NiSV im Kosmetikstudio, welche Pflichten bei Geräten gelten

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die NiSV gilt, wenn ein Studio Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall oder ähnliche Geräte an Menschen einsetzt. Die Person am Gerät braucht eine Schulung mit Prüfung, je nach Gerät 23 bis 195 Lerneinheiten. Das Studio meldet das Gerät zwei Wochen vorher der Behörde, klärt Sie auf und bewahrt das Protokoll zehn Jahre auf.

Meldung des Geräts bei der Behörde
2 Wochen vor dem ersten Einsatz
NiSV, Paragraf 3 Absatz 3, Stand 12. Juni 2023
Aufbewahrung von Protokoll und Einverständnis
10 Jahre
NiSV, Paragraf 3 Absatz 2, Stand 12. Juni 2023
Höchstes Bußgeld bei Verstößen
50.000 Euro
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, Paragraf 8, Stand 28. April 2020
Lasergerät auf einem Rollständer neben einer Behandlungsliege, auf der eine Schutzbrille liegt
Bei Laser und IPL gehört eine Schutzbrille zu jeder Behandlung. Bild: KI generiert.

Welche Geräte unter die NiSV fallen

Die NiSV ist eine Verordnung zum Schutz vor Strahlung, die keine Röntgenstrahlung ist. Gemeint sind Licht, Hitze durch Strom, Schall und Magnetfelder. Sie gilt seit dem 31. Dezember 2020 für Geräte, die ein Betrieb an Menschen zu kosmetischen Zwecken einsetzt. Die Pflicht zur Schulung gilt seit dem 31. Dezember 2022.

Die Verordnung nennt 7 Gruppen von Geräten. Dazu gehören starke Laser, Blitzlampen (IPL), Hochfrequenz und starker Ultraschall. Dazu kommen Geräte mit Reizstrom, Gleichstrom und starken Magnetfeldern. Solarien gehören nicht dazu, für sie gilt eine eigene Verordnung.

Wie lang die Schulung ist, hängt am Gerät. Für Laser und IPL sind es 195 Lerneinheiten zu je 45 Minuten, für Muskelreiz nur 23. Alle fünf Jahre kommt eine Auffrischung mit 8 Lerneinheiten dazu.

Schulungen nach der NiSV. Eine Lerneinheit dauert 45 Minuten. Quelle: NiSV, Anlage 3.
GerätTypische AnwendungLerneinheiten
Laser und IPLDauerhafte Haarentfernung195
UltraschallGesichtsbehandlung mit Ultraschall116
HochfrequenzHautstraffung, Nadelepilation116
Reizstrom für KosmetikGesichtsbehandlung mit Strom101
Reizstrom für MuskelnTraining mit Strom23
Auffrischung alle fünf JahreFür jede Gruppe8

So erkennen Sie, ob die Person geschult ist

Die Schulung hängt an der Person, nicht am Studio. Das Zertifikat trägt einen Namen. Wechselt eine Mitarbeiterin, nimmt sie ihre Schulung mit. Die neue Kraft braucht eine eigene. Lässt das Studio eine ungeschulte Person an das Gerät, verstößt es gegen die Verordnung.

Ein gültiges Zertifikat hat drei Merkmale. Es setzt eine bestandene Prüfung voraus. Es stammt von einer anerkannten Prüfstelle. Und es ist nicht älter als fünf Jahre. Eine einfache Teilnahmebescheinigung reicht seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr.

Kosmetikerinnen mit Ausbildung haben einen kürzeren Weg. Ihnen wird der Grundkurs über die Haut erlassen, das sind 78 Lerneinheiten. Das gilt auch für staatlich geprüfte Kosmetikerinnen, für die Meisterprüfung und für alle, die Ende 2021 fünf Jahre im Beruf waren.

Was das Studio Ihnen vor jeder Behandlung schuldet

Die Verordnung nennt 8 Pflichten für den Betrieb. Sie gelten unabhängig davon, wer das Gerät bedient. Für Sie als Kundin sind vor allem die Prüfung vorab und die Aufklärung wichtig.

  • Das Gerät ist nach den Angaben des Herstellers aufgestellt.
  • Die Person am Gerät ist eingewiesen.
  • Vor jeder Anwendung prüft sie, ob das Gerät für Sie geeignet ist.
  • Vor jeder Anwendung prüft sie, ob das Gerät richtig funktioniert.
  • Fachleute warten das Gerät regelmäßig.
  • Sie werden vorher über Wirkung, Risiken, andere Wege und Ihren Behandlungsplan aufgeklärt.
  • Sie werden vor Nebenwirkungen geschützt.
  • Andere Menschen im Raum werden geschützt, etwa mit Schutzbrillen.

Das Gespräch hält das Studio in einem Protokoll fest. Sie unterschreiben, dass Sie einverstanden sind. Beides bewahrt das Studio zehn Jahre auf. Die Unterlagen zum Gerät selbst bleiben drei Jahre nach der letzten Nutzung.

Vor dem ersten Einsatz meldet das Studio das Gerät der zuständigen Behörde seines Bundeslands. Das muss spätestens zwei Wochen vorher geschehen. Zur Meldung gehört der Nachweis, dass das Personal geschult ist.

So läuft eine Behandlung mit Gerät richtig ab
  1. Beratung

    Die Person fragt nach Haut, Medikamenten und Krankheiten und prüft, ob das Gerät für Sie passt.

  2. Aufklärung

    Sie hören, was das Gerät bewirkt, welche Risiken es gibt und welche anderen Wege es gibt.

  3. Behandlungsplan

    Sie erfahren, wie viele Termine geplant sind und in welchem Abstand.

  4. Einverständnis

    Sie unterschreiben das Protokoll und bekommen auf Wunsch eine Kopie.

  5. Behandlung

    Die Person prüft das Gerät, gibt Ihnen eine Schutzbrille und notiert die Einstellungen.

Was auch mit Schulung nur Ärzte dürfen

Die Schulung öffnet nicht jede Tür. Bei Laser und IPL nennt die Verordnung 7 Arten von Behandlungen, die nur Ärzte machen dürfen. Dazu gehören Laser, die Haut abtragen, und alles, was die oberste Hautschicht verletzt. Auch Äderchen, Pigmentflecken, Tattoos und Permanent Make-up gehören in die Arztpraxis, ebenso Fettabbau mit Licht.

Für Hochfrequenz und Ultraschall gelten ähnliche Grenzen. Verletzt die Behandlung die oberste Hautschicht, ist sie Ärzten vorbehalten. Das gilt etwa für Hochfrequenz mit Nadeln. Fettabbau mit Hitze und das gezielte Veröden von Gewebe mit Ultraschall gehören ebenfalls in ärztliche Hände.

Darf das Studio diese Behandlung machen?

Nutzt das Studio Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall, Reizstrom oder Magnetfelder?

Ja

Trägt die Behandlung Haut ab, verletzt sie die Haut oder geht es um Äderchen, Pigmentflecken, Tattoos oder Fettabbau?

Ja

Nein, das darf nur eine Ärztin. Gehen Sie dafür in eine Arztpraxis.

Nein

Ja, wenn die Person geschult ist, das Gerät gemeldet ist und Sie vorher aufgeklärt werden.

Nein

Geht es um ein Solarium?

Ja

Dann gilt eine eigene Verordnung für Solarien. Unter 18 Jahren ist die Nutzung verboten.

Nein

Die NiSV gilt nicht. Es bleiben die Hygieneregeln Ihres Bundeslands.

Was ein Studio außerdem anmelden muss

Die Meldung nach der NiSV ersetzt keine andere Anmeldung. Ein Studio meldet sein Gewerbe bei der Gemeinde an. Weil Kosmetik ein Handwerk ist, zeigt es den Betrieb außerdem der Handwerkskammer an. Binnen einer Woche erfährt die Berufsgenossenschaft davon, oft reicht dafür schon die Gewerbeanmeldung.

Dazu kommt die Hygiene. Das Gesundheitsamt kann Betriebe prüfen, in denen Keime über Blut übertragen werden können. Die Länder verlangen dafür einen Hygieneplan. Wo die Haut verletzt wird, gehören sterile Instrumente dazu.

Wie Sie die Begriffe rund um Medizin im Studio einordnen, lesen Sie im Artikel über medizinische Kosmetik. Wie die Regeln bei der Haarentfernung aussehen, zeigt der Artikel zur dauerhaften Haarentfernung mit Laser und IPL.

Häufige Fragen

Welche Geräte fallen unter die NiSV?

Unter die NiSV fallen 7 Gruppen von Geräten: starke Laser, Blitzlampen (IPL), Hochfrequenz, starker Ultraschall, Reizstrom, Gleichstrom und starke Magnetfelder. Solarien sind ausgenommen, für sie gilt eine eigene Verordnung.

Wie lange dauert die Schulung nach der NiSV?

Die Schulung nach der NiSV dauert je nach Gerät 23 bis 195 Lerneinheiten zu je 45 Minuten. Für Laser und IPL sind es 195, für Ultraschall und Hochfrequenz je 116. Mit einer Ausbildung als Kosmetikerin entfallen 78 Lerneinheiten. Alle fünf Jahre kommt eine Auffrischung mit 8 Lerneinheiten dazu.

Muss ein Kosmetikstudio sein Lasergerät anmelden?

Ja, ein Kosmetikstudio muss sein Lasergerät spätestens zwei Wochen vor dem ersten Einsatz bei der Behörde seines Bundeslands melden. Zur Meldung gehören Name, Adresse, Angaben zum Gerät und der Nachweis, dass das Personal geschult ist.

Wie lange muss ein Studio meine Einverständniserklärung aufbewahren?

Ein Studio muss das Beratungsprotokoll und Ihre Einverständniserklärung zehn Jahre aufbewahren. Danach muss es die Daten löschen. Die Unterlagen zum Gerät selbst bleiben drei Jahre nach der letzten Nutzung.

Was kostet ein Verstoß gegen die NiSV?

Ein Verstoß gegen die NiSV kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kosten. Das gilt etwa bei fehlender Aufklärung, fehlendem Protokoll, verspäteter Meldung oder wenn eine Person ohne Schulung am Gerät arbeitet. Zuständig sind die Behörden der Länder.

Welche Anmeldungen braucht ein neues Kosmetikstudio?

Ein neues Kosmetikstudio meldet sein Gewerbe bei der Gemeinde an und zeigt den Betrieb der Handwerkskammer an. Binnen einer Woche erfährt die Berufsgenossenschaft davon. Bei Geräten nach der NiSV kommt die Meldung bei der Landesbehörde dazu, außerdem ein Hygieneplan.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 29. November 2018, zuletzt geändert am 12. Juni 2023, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 3 NiSV: Allgemeine Anforderungen an den Betrieb, Dokumentation und Anzeige, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Anlage 3 NiSV: Fachkundegruppen, Module und Lerneinheiten, Gleichwertigkeitsregel für Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 4a NiSV: Nachweis der Fachkunde durch Zertifikat einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG), § 4 Nutzungsverbot für Minderjährige und § 8 Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV): Vollzug durch die Länder, Fachkunde und Anzeigepflicht, Stand 15. Oktober 2025, Bundesamt für Strahlenschutz,
  7. § 192 SGB VII: Mitteilungspflichten von Unternehmern binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 14 Gewerbeordnung: Anzeigepflicht bei Beginn, Verlegung, Wechsel und Aufgabe eines stehenden Gewerbes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 18 Handwerksordnung: Anzeige des zulassungsfreien Handwerks bei der Handwerkskammer, Anlage B Abschnitt 1 Nummer 56, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. Versicherungsfreie Personen, unter anderem selbständige Kosmetikerinnen und Kosmetiker, und die freiwillige Versicherung nach § 6 SGB VII, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW),
  11. Merkblatt zur Niedersächsischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vom 17. August 2001, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt,
  12. UV-Schutz-Verordnung vom 20. Juli 2011, § 3 Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.