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Ratgeber

Pigmentflecken und Couperose, was das Studio behandeln darf

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Kosmetikstudio darf Pigmentflecken und Couperose nur an der Oberfläche behandeln, etwa mit Peeling, Abdecken und Pflege. Laser, IPL und Hochfrequenz gegen Flecken und Äderchen sind nach der NiSV nur Ärzten erlaubt. Vor jeder Behandlung sollte eine Hautärztin klären, ob der Fleck harmlos ist.

Kostenlose Hautkrebs-Untersuchung der Krankenkasse
ab 35 Jahren alle 2 Jahre
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, seit 1. Juli 2008, Stand 1. Juli 2008
Wer Flecken und Äderchen lasern darf
nur Ärzte
NiSV, Paragraf 5 Absatz 2, Stand 31. Dezember 2020
Höchstmenge Retinol in Gesichtspflege
0,3 Prozent
Verordnung (EU) 2024/996, Stand 3. April 2024
Lupenleuchte, ein Handgerät zur Hautuntersuchung und drei Flaschen Sonnenschutz auf einem Tisch
Einen Fleck sieht sich zuerst die Hautärztin an, Sonnenschutz hilft jeden Tag. Bild: KI generiert.

Warum ein Fleck zuerst zur Hautärztin gehört

Nicht jeder braune Fleck ist harmlos, und nicht jedes rote Äderchen ist nur eine Frage der Schönheit. Bevor ein Studio behandelt, muss klar sein, was der Fleck ist. Das kann ein Studio ohne ärztliche Ausbildung nicht sicher beurteilen.

Hautärzte nutzen dafür die ABCDE-Regel. Mit ihr können auch Sie einen Fleck grob prüfen. Trifft eines der Merkmale zu, lassen Sie ihn ärztlich ansehen. Ein Studio darf eine solche Stelle nicht behandeln, sondern schickt Sie zur Hautärztin.

  • A wie Asymmetrie: Die eine Hälfte des Flecks sieht anders aus als die andere.
  • B wie Begrenzung: Der Rand ist unscharf, gezackt oder ausgefranst.
  • C wie Farbe (englisch Colour): Mehrere Braun- oder Schwarztöne liegen nebeneinander, teils mit Grau, Blau oder Rot.
  • D wie Durchmesser: Der Fleck ist größer als 5 Millimeter.
  • E wie Entwicklung: Der Fleck wächst oder ändert Farbe oder Form.

Was ein Studio gegen Pigmentflecken anbieten darf

Hat die Hautärztin einen Fleck als harmlos eingestuft, darf das Studio an der Oberfläche arbeiten. Ein Peeling löst verhornte Haut und kann den Unterschied zur Haut daneben mildern. Camouflage, also abdeckendes Make-up, versteckt den Fleck, ohne die Haut zu verändern. Sonnenschutz verhindert, dass der Fleck durch UV-Licht weiter nachdunkelt.

Für aufhellende Pflege setzt das EU-Recht enge Grenzen. Hydrochinon ist in Hautpflege verboten. Erlaubt ist es nur in kleinen Mengen in Systemen für künstliche Nägel. Retinol, eine Form von Vitamin A, darf in Gesichtspflege höchstens 0,3 Prozent ausmachen, in Körperlotion weniger. Die stärkere Retinsäure ist in Kosmetik ganz verboten.

Jedes Kosmetikprodukt trägt eine Nummer, mit der sich die Herstellung zurückverfolgen lässt. Fotografieren Sie sie, wenn Sie ein aufhellendes Serum kaufen oder ein Peeling bekommen. Gibt es später Probleme, lässt sich das Produkt damit genau zuordnen.

Warum Laser und IPL gegen Flecken und Äderchen Ärzten vorbehalten sind

Sobald ein Gerät ins Spiel kommt, endet der Spielraum des Studios früher, als viele Angebote glauben machen. Die NiSV erlaubt die Behandlung von Pigmentflecken und erweiterten Äderchen mit Laser oder IPL nur Ärzten. Für Hochfrequenz gilt dieselbe Grenze. Auch ein Studio mit Zertifikat für Laser und IPL darf das nicht.

Ein Studio, das sich darüber hinwegsetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Sicherer wird die Behandlung dadurch nicht. Das Risiko für Haut und Äderchen tragen Sie. Welche Regeln für Geräte im Studio sonst gelten, erklärt der Artikel zur NiSV im Kosmetikstudio.

Couperose oder Rosazea, was der Unterschied bedeutet

Couperose nennt man feine, dauerhaft erweiterte Äderchen im Gesicht, meist an Wangen und Nase. Sie zeigen sich als rote Fäden oder als flächige Rötung. Bleibt es dabei, ohne Knötchen, Pickel oder Brennen, darf ein Studio die Haut mit beruhigender Pflege und Sonnenschutz begleiten.

Kommen entzündete Knötchen, Pickel mit Eiter oder ein ständiges Brennen dazu, sprechen Hautärzte von Rosazea. Das ist eine dauerhafte Entzündung der Haut und gehört in ärztliche Behandlung. Unbehandelt kann sie fortschreiten. Ein Studio muss bei jedem Zeichen einer Entzündung an eine Hautarztpraxis verweisen.

Beide Formen reagieren auf ähnliche Auslöser. Sonne, Hitze, scharfes Essen, Alkohol und manche Inhaltsstoffe können die Rötung verstärken. Milde Pflege und Sonnenschutz helfen deshalb in jedem Fall.

Die Tabelle ordnet 4 häufige Fälle. In 2 davon ist das Studio zuständig, in 2 die Hautarztpraxis.

Wer bei Pigmentflecken und Äderchen zuständig ist. Quellen: NiSV, Krebsinformationsdienst, Verordnung (EU) 2024/996.
BefundZuständigWas möglich ist
Altersflecken, die bei der ABCDE-Regel unauffällig sindKosmetikstudioPeeling, Abdecken, Sonnenschutz, Pflege mit Retinol bis 0,3 Prozent
Muttermal, bei dem ein ABCDE-Merkmal zutrifftHautarztpraxisÄrztliche Untersuchung vor jeder Kosmetik
Couperose ohne EntzündungStudio für Pflege, Hautarztpraxis für EntfernungBeruhigende Pflege und Sonnenschutz, Laser nur bei der Ärztin
Rosazea mit Knötchen, Pickeln oder BrennenHautarztpraxisÄrztliche Behandlung, keine Behandlung im Studio

So klären Sie vor dem Termin, wer zuständig ist

Ein kurzer Ablauf schützt Sie davor, eine Stelle im Studio behandeln zu lassen, die in eine Arztpraxis gehört.

  1. Fotografieren Sie den Fleck oder das Äderchen und beobachten Sie die Stelle einige Wochen.
  2. Prüfen Sie den Fleck grob mit der ABCDE-Regel, ohne sich selbst eine Diagnose zu stellen.
  3. Gehen Sie zuerst zur Hautärztin, wenn ein Merkmal zutrifft oder die Haut entzündet ist.
  4. Fragen Sie im Studio, ob die Methode auf der Haut bleibt oder ob ein Gerät wie Laser, IPL oder Hochfrequenz zum Einsatz kommt.
  5. Lehnen Sie eine Behandlung von Flecken oder Äderchen mit Gerät im Studio ab, das gehört zur Ärztin.
  6. Heben Sie den Befund der Hautärztin zusammen mit Ihren Fotos auf.
Darf das Studio diese Stelle behandeln?

Trifft ein ABCDE-Merkmal zu, oder ist die Stelle entzündet?

Ja

Nein. Gehen Sie zuerst zur Hautärztin. Erst nach ihrer Einschätzung ist eine Kosmetik überhaupt sinnvoll.

Nein

Soll ein Laser, IPL oder Hochfrequenz gegen den Fleck oder das Äderchen eingesetzt werden?

Ja

Nein, das dürfen nur Ärzte, auch wenn das Studio ein Zertifikat hat.

Nein

Ja, Peeling, Abdecken, Sonnenschutz und passende Pflege darf das Studio anbieten.

Wie Sie ein Studio insgesamt prüfen, zeigt der Artikel Kosmetikstudio auswählen.

Häufige Fragen

Darf ein Kosmetikstudio Pigmentflecken mit Laser oder IPL behandeln?

Nein, ein Kosmetikstudio darf Pigmentflecken nicht mit Laser oder IPL behandeln. Die NiSV erlaubt das nur Ärzten mit passender Weiterbildung. Das gilt auch, wenn das Studio ein Zertifikat für Laser und IPL hat.

Was darf ein Kosmetikstudio gegen Pigmentflecken anbieten?

Gegen Pigmentflecken darf ein Kosmetikstudio Peeling, abdeckendes Make-up, Beratung zum Sonnenschutz und Pflege mit erlaubten Wirkstoffen anbieten. Retinol darf in Gesichtspflege höchstens 0,3 Prozent ausmachen. Geräte gegen den Fleck selbst sind ausgeschlossen.

Wann sollte ein Pigmentfleck ärztlich untersucht werden?

Ein Pigmentfleck sollte ärztlich untersucht werden, wenn ein Merkmal der ABCDE-Regel zutrifft. Dazu zählen ein ungleichmäßiger Fleck, ein unscharfer Rand, mehrere Farben, mehr als 5 Millimeter Durchmesser oder eine Veränderung. Gehen Sie dann zur Hautärztin, bevor Sie eine Kosmetik planen.

Ist Couperose dasselbe wie Rosazea?

Nicht ganz. Couperose beschreibt feine, erweiterte Äderchen und Rötung ohne Entzündung. Kommen Knötchen, Pickel oder ein ständiges Brennen dazu, sprechen Hautärzte von Rosazea. Die gehört in ärztliche Behandlung.

Zahlt die Krankenkasse die Untersuchung eines Pigmentflecks?

Ja, ab 35 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Hautkrebs. Gibt es schon vorher einen konkreten Verdacht, ist die ärztliche Untersuchung unabhängig vom Alter eine Kassenleistung.

Darf ein Studio damit werben, Pigmentflecken dauerhaft zu entfernen?

Nein, eine solche Werbung ist irreführend, wenn ein Produkt oder Verfahren nur oberflächlich aufhellt. Werbung, die mit dem Erkennen oder Entfernen von Hautkrebs lockt, ist für Laien ganz verboten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 5 NiSV: Fachkunde und Arztvorbehalt für Laser und intensive Lichtquellen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 6 NiSV: Fachkunde und Arztvorbehalt für Hochfrequenzgeräte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. S2k-Leitlinie Rosazea, AWMF-Register-Nr. 013-065, Stand 28. Januar 2022, gültig bis 31. Dezember 2026, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
  4. § 25 SGB V: Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Beschluss zum Hautkrebs-Screening (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie), in Kraft seit 1. Juli 2008, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  6. Hautkrebs-Screening und Hautkrebs-Früherkennung, mit der ABCDE-Regel zur Beurteilung von Pigmentmalen, Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ),
  7. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Anhang II (Hydrochinon, verbotene Stoffe), EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  8. Verordnung (EU) 2024/996: Höchstmengen und Warnhinweis für Vitamin A (Retinoide) in kosmetischen Mitteln, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  9. § 3 und Anlage zu § 12 Heilmittelwerbegesetz (HWG): Irreführungsverbot und Werbeverbot bei bösartigen Neubildungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.