Warum der Name nichts über die Ausbildung sagt
Kosmetikerin ist in Deutschland kein geschützter Titel. Der Beruf ist ein Handwerk, für das niemand eine Meisterprüfung braucht. Wer ein Studio eröffnet, meldet ein Gewerbe an und zeigt es der Handwerkskammer an. Eine Ausbildung über drei Jahre gibt es seit 2002, Pflicht ist sie nicht.
Weil der Titel frei ist, haben sich Werbewörter gebildet: medizinische Kosmetik, Medizinkosmetik oder Medical Beauty. Sie sagen nichts darüber, ob die Person eine Ausbildung hat. Sie sagen auch nichts über eine Schulung für Geräte oder eine Erlaubnis, Krankheiten zu behandeln.
Die Tabelle zeigt, welche Titel geschützt sind. Von 6 Bezeichnungen setzen 4 eine Prüfung oder Erlaubnis voraus. Kosmetikerin und medizinische Kosmetikerin gehören nicht dazu.
| Bezeichnung | Geschützt | Was dahinter steht |
|---|---|---|
| Kosmetikerin | Nein | Nichts Bestimmtes, die Ausbildung über drei Jahre ist freiwillig |
| Medizinische Kosmetikerin | Nein, als Werbung verboten | Nichts, Gerichte halten den Begriff für irreführend |
| Podologin, medizinische Fußpflegerin | Ja | Ausbildung über zwei Jahre mit staatlicher Prüfung |
| Heilpraktikerin | Ja | Erlaubnis nach einer Prüfung beim Gesundheitsamt |
| Ärztin | Ja | Medizinstudium und staatliche Zulassung |
| Schulung nach NiSV | Ja, als Nachweis | Prüfung und Zertifikat einer anerkannten Stelle, gilt fünf Jahre |
Welche Bezeichnungen Gerichte verboten haben
Das Landgericht Frankfurt hat 2019 einem Hautarzt drei Dinge verboten. Er durfte sein Kosmetikstudio nicht medical beauty LOUNGE nennen. Er durfte keine Medizinkosmetikerinnen suchen. Und er durfte Gesichtsbehandlungen nicht als medizinische Therapie bewerben. Der Grund: Kunden denken bei diesen Wörtern an eine Arztpraxis, bekommen aber nur Kosmetik.
Auch die Wettbewerbszentrale geht gegen solche Titel vor. Im November 2020 berichtete sie über einen Fall vor dem Landgericht München. Es ging um die Bezeichnung medizinische Kosmetikerin. Das Studio verpflichtete sich, den Titel nicht mehr zu benutzen. Krankheiten behandeln dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker mit Erlaubnis.
Für Sie heißt das: Ein medizinischer Titel im Studio beweist nichts. Fragen Sie nach dem, was sich belegen lässt. Das sind die Ausbildung, die Schulung für das Gerät und bei einer Heilbehandlung die Erlaubnis.
Was wirklich zählt, das Gerät und das Ziel
Ob eine Behandlung im Studio erlaubt ist, hängt an zwei Fragen. Die erste lautet: Welches Gerät kommt zum Einsatz? Die NiSV erfasst Laser, IPL, Geräte mit Hochfrequenz und starken Ultraschall. Für diese Geräte braucht die Person, die sie bedient, eine Schulung mit Prüfung. Das Studio muss das Gerät der Behörde melden, Sie aufklären und das Protokoll dazu zehn Jahre aufbewahren.
Die zweite Frage lautet: Was soll die Behandlung bewirken? Soll sie eine Krankheit erkennen, heilen oder lindern, ist sie Heilkunde. Die dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker mit Erlaubnis ausüben. Das gilt auch für Falten. Ein Oberverwaltungsgericht entschied 2006, dass eine Kosmetikerin keine Falten unterspritzen darf. Wer spritzt, muss wissen, wo Adern und Nerven liegen.
Das Gesundheitsamt im Ortenaukreis hat das 2023 bekräftigt. Eine Kosmetikerin darf keine Filler spritzen und keine Behandlung mit eigenem Blut machen. Botox ist Ärzten vorbehalten. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar. Mehr dazu steht im Artikel über Hyaluron-Pen und Unterspritzung.
- Laser, die Haut abtragen, sind nur für Ärzte erlaubt.
- Behandlungen mit Licht, die die oberste Hautschicht verletzen, ebenso.
- Äderchen und Pigmentflecken mit Licht behandeln, ebenso.
- Tattoos und Permanent Make-up entfernen, ebenso.
- Fett mit Licht abbauen, ebenso.
- Für Hochfrequenz und Ultraschall gelten ähnliche Grenzen, etwa beim Fettabbau oder bei Nadeln in der Haut.
Soll die Behandlung eine Krankheit erkennen, heilen oder lindern?
Das ist Heilkunde. Sie gehört zu einer Ärztin oder zu einer Heilpraktikerin mit Erlaubnis, egal wie das Studio sie nennt.
Wird in die Haut gestochen oder ein Stoff unter die Haut gebracht?
Auch bei gesunder Haut braucht das ärztliches Wissen. Filler, Botox und Eigenblut gehören nicht ins Studio.
Kommen Laser, IPL, Hochfrequenz oder starker Ultraschall zum Einsatz?
Die Person braucht eine Schulung nach der NiSV. Manche Anwendungen bleiben trotzdem Ärzten vorbehalten. Lassen Sie sich das Zertifikat zeigen.
Das ist Kosmetik ohne besondere Geräteregeln. Es gelten die Hygieneregeln Ihres Bundeslands.
Was ein Studio in der Werbung versprechen darf
Wo medizinische Wörter fallen, ist die Grenze der Werbung schnell erreicht. Sobald eine Werbung Krankheiten oder Beschwerden anspricht, gelten strenge Regeln für Heilmittel. Ein Studio darf dann keine Heilwirkung versprechen, die es nicht gibt. Es darf auch keinen sicheren Erfolg zusagen und nicht behaupten, es gebe keine Nebenwirkungen.
Auch die EU-Regeln für Kosmetik verbieten falsche Versprechen. Eine Werbung darf keine Wirkung vortäuschen. Jede Aussage muss nach dem aktuellen Wissen belegt sein. Die Länder überwachen das.
Mit diesen 6 Fragen prüfen Sie ein Studio
Weil der Titel nichts verrät, müssen Ihre Fragen die Arbeit machen. Diese 6 klären in wenigen Minuten, woran Sie sind. Ein gutes Studio beantwortet sie offen. Welche Regeln für Geräte gelten, erklärt der Artikel zur NiSV für Kosmetikstudios.
- Welche Ausbildung hat die Person, die mich behandelt? Möglich sind die Ausbildung über drei Jahre, ein Abschluss als staatlich geprüfte Kosmetikerin, die Meisterprüfung oder gar kein Abschluss.
- Welches Gerät kommt zum Einsatz? Bei Laser, IPL, Hochfrequenz oder Ultraschall fragen Sie nach dem Zertifikat der Person, mit Datum und ausstellender Stelle.
- Hat das Studio das Gerät bei der Behörde angemeldet? Das muss zwei Wochen vor dem ersten Einsatz passieren.
- Was genau soll die Behandlung bewirken? Geht es um eine Krankheit, gehören Sie in eine Arztpraxis.
- Was passiert, wenn meine Haut reagiert? Ein erfahrenes Studio hat dafür einen klaren Ablauf.
- Was kostet die Behandlung und wie viele Termine sind geplant? Die Preise muss das Studio im Laden aushängen.
Häufige Fragen
Ist medizinische Kosmetik eine geschützte Berufsbezeichnung?
Nein, medizinische Kosmetik ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Auch Kosmetikerin ist kein geschützter Titel. Das Landgericht Frankfurt hat 2019 die Bezeichnungen Medizinkosmetikerin und medizinische Therapie für ein Kosmetikstudio als irreführend verboten.
Welche Behandlungen darf eine Kosmetikerin nicht machen?
Eine Kosmetikerin darf keine Filler spritzen, kein Botox geben und keine Behandlung mit eigenem Blut machen. Das hat das Gesundheitsamt im Ortenaukreis 2023 festgestellt. Dazu kommen 7 Arten von Laser- und IPL-Anwendungen, etwa das Entfernen von Tattoos und die Behandlung von Pigmentflecken.
Woran erkenne ich, ob eine Behandlung schon Heilkunde ist?
Eine Behandlung ist Heilkunde, sobald sie eine Krankheit erkennen, heilen oder lindern soll. Gerichte fragen außerdem, ob sie ärztliches Wissen braucht und Schaden anrichten kann. Auch wer gesund ist und nur schöner aussehen will, kann eine Heilbehandlung bekommen, etwa beim Unterspritzen von Falten.
Was droht einem Studio, das gegen die NiSV verstößt?
Einem Studio, das gegen die NiSV verstößt, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das gilt etwa, wenn die Meldung bei der Behörde fehlt, die Aufklärung unterbleibt oder eine Person ohne Schulung behandelt. Zuständig sind die Behörden der Länder.
Darf ein Kosmetikstudio mit Vorher-Nachher-Bildern werben?
Für Schönheitsoperationen ohne medizinischen Grund sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung verboten. Bei Kosmetik gilt: Die Werbung darf keine Wirkung vortäuschen, die das Verfahren nicht hat. Spricht sie Krankheiten an, gelten zusätzlich die strengen Regeln für Heilmittel.
Wie prüfe ich ein Zertifikat nach der NiSV?
Prüfen Sie beim Zertifikat nach der NiSV drei Dinge. Steht der Name der Person darauf, die Sie behandelt? Ist es jünger als fünf Jahre? Und hat es eine anerkannte Prüfstelle ausgestellt? Eine Bescheinigung des Geräteherstellers reicht seit Anfang 2026 nicht mehr.
