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Ratgeber

Schaden nach einer Kosmetikbehandlung, was Sie tun können

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Nach einem Schaden durch eine Kosmetikbehandlung sichern Sie zuerst Beweise: Fotos mit Datum, ein Attest der Hautärztin und den Namen des Produkts. Dann fordern Sie vom Studio schriftlich Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gerichte sprachen bei misslungenem Permanent Make-up 600 bis 2.500 Euro zu. Sie haben dafür drei Jahre Zeit.

Frist für Schmerzensgeld und Schadensersatz
3 Jahre ab Ende des Jahres
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195 und 199, Stand 1. Januar 2002
Klage beim Amtsgericht bis zu einem Streitwert
10.000 Euro
Gerichtsverfassungsgesetz, Paragraf 23, Stand 1. Januar 2026
Schmerzensgeld für schiefe Augenbrauen
2.024 Euro
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014, Stand 21. August 2014
Kamera, Notizbuch, Kühlpack und eine Dose mit Verbandsmaterial auf einem hellen Holztisch
Fotos und Notizen sind nach einem Schaden die wichtigsten Beweise. Bild: KI generiert.

Welche Ansprüche Sie nach einer misslungenen Behandlung haben

Ihnen stehen zwei Wege offen, die sich ergänzen. Der erste läuft über den Vertrag mit dem Studio. Der zweite schützt Körper und Gesundheit auch ohne Vertrag. Auf beiden Wegen gibt es Schadensersatz für Kosten und Schmerzensgeld für Schmerzen und sichtbare Folgen.

Was das Studio schuldet, hängt an der Art der Behandlung. Bei Permanent Make-up sehen Gerichte oft ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, etwa gleich hohe Augenbrauen. Bei einer Haarentfernung schuldet das Studio sorgfältige Arbeit, aber keinen Erfolg. So entschied das Oberlandesgericht Köln 2020 für eine IPL-Behandlung. Die Regeln für Arztpraxen gelten im Studio nicht.

Zu den Pflichten eines Studios gehören saubere Arbeit, geeignete Produkte und eine Aufklärung über Risiken vor der Behandlung. Verletzt das Studio eine davon und entsteht ein Schaden, haftet es. Sie müssen den Fehler und den Schaden zeigen. Dass das Studio schuld ist, wird dann vermutet. Liegt der Fehler auf der Hand, etwa bei einer Verbrennung durch zu lange Einwirkzeit, wird der Beweis leichter.

In welcher Reihenfolge Sie in den ersten Tagen vorgehen

Ob Sie Ihren Anspruch durchsetzen, entscheidet sich meist in den ersten Tagen. Dann sind die Spuren noch sichtbar und die Nachrichten noch da. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

  1. Fotografieren Sie die Stelle noch am selben Tag und an den folgenden Tagen, damit der Verlauf sichtbar wird.
  2. Lassen Sie sich von einer Haut- oder Augenarztpraxis ein Attest mit Befund und der wahrscheinlichen Ursache geben.
  3. Fordern Sie beim Studio schriftlich den Vertrag, das Beratungsprotokoll und den Namen des Produkts an.
  4. Sichern Sie alle Nachrichten mit dem Studio, bevor sie verloren gehen.
  5. Notieren Sie Namen und Kontakt von Personen, die dabei waren oder das Ergebnis kurz danach gesehen haben.
  6. Schreiben Sie erst danach an das Studio, mit einer Summe und einer Frist zur Zahlung.
  • Fotos mit Datum, am besten über mehrere Tage.
  • Ein Attest mit Befund und Einschätzung der Ursache.
  • Name des Produkts und die Nummer auf der Packung, am besten abfotografiert.
  • Rechnung, Vertrag und Beratungsprotokoll.
  • Nachrichten mit dem Studio per E-Mail oder Chat.
  • Namen von Zeuginnen und Zeugen.

Wie viel Schmerzensgeld Gerichte zugesprochen haben

Die meisten veröffentlichten Urteile betreffen Permanent Make-up. Fehler im Gesicht sieht jeder, deshalb landen sie oft vor Gericht. Eine feste Tabelle gibt es nicht. Jedes Gericht bemisst die Summe nach Schwere, Dauer und Sichtbarkeit.

Die Tabelle zeigt 4 veröffentlichte Urteile. Das Schmerzensgeld lag zwischen 600 und 2.500 Euro. Dazu kam oft Geld für eine Korrektur oder für den Anwalt.

Veröffentlichte Urteile zu Schmerzensgeld nach Permanent Make-up. Quellen: anwalt.de, Rechtsanwaltskanzlei Warai.
Gericht und JahrFehlerSchmerzensgeldDazu
Amtsgericht Hamburg-St. Georg, 2018Ungleiche Augenbrauen, nur per Laser zu entfernen1.500 Euro1.532,24 Euro Schadensersatz
Amtsgericht Wuppertal, 2014Augenbrauen unterschiedlich hoch2.024 Euro272,82 Euro Anwaltskosten
Amtsgericht München, 2016Zu dicker Lidstrich2.500 EuroKünftige Kosten der Korrektur
Landgericht Aachen, 2017Ungleiche Lidstriche600 Euro1.115,38 Euro Schadensersatz

Neben dem Schmerzensgeld können Sie die Kosten einer Korrektur verlangen. Das Amtsgericht München sprach einer Frau deshalb auch die künftigen Kosten zu. Erst eine weitere Laserbehandlung konnte den zu dicken Lidstrich entfernen.

Wie lange Sie Zeit für Ihren Anspruch haben

Schmerzensgeld und Schadensersatz verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Eine Behandlung im Mai 2026 mit sofort sichtbarem Schaden können Sie also bis Ende 2029 einklagen.

Geht der Schaden auf ein fehlerhaftes Produkt zurück, kommt ein Anspruch gegen den Hersteller dazu. Auch er verjährt drei Jahre nach Kenntnis. Spätestens zehn Jahre nach dem Verkauf des Produkts ist er aber erloschen, auch wenn der Schaden erst später auftaucht.

Wie es weitergeht, wenn das Studio nicht zahlt

Reagiert das Studio nicht oder lehnt es jede Zahlung ab, führt der Weg in Stufen zum Gericht. Lassen Sie sich vor der Klage beraten, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Von den Beweisen bis zur Klage
  1. Beweise sichern

    Fotos, Attest, Name des Produkts und Nachrichten sammeln, bevor Spuren verblassen.

  2. Schriftlich fordern

    Das Studio zur Zahlung einer bestimmten Summe auffordern, mit einer Frist von zwei bis drei Wochen.

  3. Beratung holen

    Verbraucherzentrale, Rechtsschutzversicherung oder Anwältin prüfen, ob sich eine Klage lohnt.

  4. Klage einreichen

    Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht, dort nur mit Anwalt.

  5. Gutachten

    Das Gericht hört Zeugen und lässt bei Bedarf eine Fachperson die Ursache des Schadens prüfen.

Wann eine Meldung beim Gesundheitsamt sinnvoll ist

Hatte die Person gar keine Erlaubnis für die Behandlung, lohnt eine Meldung beim Gesundheitsamt. Das gilt etwa für Unterspritzen durch eine Kosmetikerin oder einen Laser ohne Nachweis der Schulung. Die Behörde kann den Betrieb prüfen und andere Kundinnen schützen. Ihnen selbst bringt das kein Geld, das holen Sie nur über die eigene Forderung.

Zuständig ist meist das Gesundheitsamt am Sitz des Studios. Für Behandlungen in einer Arztpraxis gibt es zusätzlich die Schlichtungsstellen der Ärztekammern, die kostenlos prüfen. Für ein Kosmetikstudio sind sie nicht zuständig.

Was eine Kosmetikerin beim Unterspritzen darf, erklärt der Artikel zu Hyaluron-Pen und Unterspritzung. Woran Sie ein sorgfältiges Studio schon vorher erkennen, zeigt der Artikel Kosmetikstudio auswählen.

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass das Studio einen Fehler gemacht hat?

Ja, Sie müssen den Fehler des Studios und Ihren Schaden zeigen. Dass das Studio schuld ist, wird dann vermutet. Liegt der Fehler auf der Hand, etwa eine Verbrennung durch zu lange Einwirkzeit, ist der Beweis leichter. Fotos mit Datum und ein Attest sind deshalb das Wichtigste.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einer misslungenen Behandlung?

Nach misslungenem Permanent Make-up sprachen Gerichte zwischen 600 und 2.500 Euro Schmerzensgeld zu. Dazu kam oft Geld für eine Korrektur oder den Anwalt. Eine feste Tabelle gibt es nicht, jedes Gericht entscheidet im Einzelfall.

Wie lange habe ich Zeit für meinen Anspruch?

Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Solange Sie ernsthaft mit dem Studio verhandeln, steht die Frist still.

Was mache ich, wenn das Studio auf meine Forderung nicht reagiert?

Wenn das Studio nicht reagiert, lassen Sie die Aussichten bei einer Verbraucherzentrale oder Ihrer Rechtsschutzversicherung prüfen. Danach führt der Weg über eine Klage. Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht.

Kann ich mich beim Gesundheitsamt beschweren?

Ja, Sie können sich beim Gesundheitsamt beschweren, vor allem wenn die Person keine Erlaubnis oder keine Schulung für die Behandlung hatte. Die Behörde prüft den Betrieb. Geld bekommen Sie dadurch nicht, dafür brauchen Sie Ihre eigene Forderung.

Zahlt die Krankenkasse die Behandlung eines Schadens nach Kosmetik?

Die Krankenkasse zahlt die nötige Behandlung eines Schadens, etwa einer Verbrennung, und kann das Geld beim Studio zurückholen. Für Folgen von Tätowierungen gelten Sonderregeln, fragen Sie dazu Ihre Kasse. Die Kosmetik selbst zahlt sie nie.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 823 BGB: Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Körper und Gesundheit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 253 BGB: Immaterieller Schaden und Schmerzensgeld, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 195 und § 199 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist und ihr Beginn, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Beschluss vom 6. April 2020, 5 U 175/19: kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag nach § 611 BGB, Oberlandesgericht Köln (NRWE, Justiz Nordrhein-Westfalen),
  6. Schmerzensgeld nach fehlerhafter Permanent-Make-up-Behandlung trotz Einverständniserklärung: Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 31. August 2018, 920 C 380/16, anwalt.de,
  7. Permanent-Make-up-Fehler: Kosmetiker haftet auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (mit AG Wuppertal 34 C 265/12, AG München 132 C 16894/13, LG Aachen 1 O 309/15), Rechtsanwaltskanzlei Warai,
  8. § 1, § 12 und § 13 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Haftung, Verjährung und absolute Ausschlussfrist, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 23 Nummer 1 GVG: sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bis 10.000 Euro Streitwert seit 1. Januar 2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. § 203 BGB: Hemmung der Verjährung bei schwebenden Verhandlungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Wir prüfen die Texte vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.