Welche Ansprüche Sie nach einer misslungenen Behandlung haben
Ihnen stehen zwei Wege offen, die sich ergänzen. Der erste läuft über den Vertrag mit dem Studio. Der zweite schützt Körper und Gesundheit auch ohne Vertrag. Auf beiden Wegen gibt es Schadensersatz für Kosten und Schmerzensgeld für Schmerzen und sichtbare Folgen.
Was das Studio schuldet, hängt an der Art der Behandlung. Bei Permanent Make-up sehen Gerichte oft ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, etwa gleich hohe Augenbrauen. Bei einer Haarentfernung schuldet das Studio sorgfältige Arbeit, aber keinen Erfolg. So entschied das Oberlandesgericht Köln 2020 für eine IPL-Behandlung. Die Regeln für Arztpraxen gelten im Studio nicht.
Zu den Pflichten eines Studios gehören saubere Arbeit, geeignete Produkte und eine Aufklärung über Risiken vor der Behandlung. Verletzt das Studio eine davon und entsteht ein Schaden, haftet es. Sie müssen den Fehler und den Schaden zeigen. Dass das Studio schuld ist, wird dann vermutet. Liegt der Fehler auf der Hand, etwa bei einer Verbrennung durch zu lange Einwirkzeit, wird der Beweis leichter.
In welcher Reihenfolge Sie in den ersten Tagen vorgehen
Ob Sie Ihren Anspruch durchsetzen, entscheidet sich meist in den ersten Tagen. Dann sind die Spuren noch sichtbar und die Nachrichten noch da. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.
- Fotografieren Sie die Stelle noch am selben Tag und an den folgenden Tagen, damit der Verlauf sichtbar wird.
- Lassen Sie sich von einer Haut- oder Augenarztpraxis ein Attest mit Befund und der wahrscheinlichen Ursache geben.
- Fordern Sie beim Studio schriftlich den Vertrag, das Beratungsprotokoll und den Namen des Produkts an.
- Sichern Sie alle Nachrichten mit dem Studio, bevor sie verloren gehen.
- Notieren Sie Namen und Kontakt von Personen, die dabei waren oder das Ergebnis kurz danach gesehen haben.
- Schreiben Sie erst danach an das Studio, mit einer Summe und einer Frist zur Zahlung.
- Fotos mit Datum, am besten über mehrere Tage.
- Ein Attest mit Befund und Einschätzung der Ursache.
- Name des Produkts und die Nummer auf der Packung, am besten abfotografiert.
- Rechnung, Vertrag und Beratungsprotokoll.
- Nachrichten mit dem Studio per E-Mail oder Chat.
- Namen von Zeuginnen und Zeugen.
Wie viel Schmerzensgeld Gerichte zugesprochen haben
Die meisten veröffentlichten Urteile betreffen Permanent Make-up. Fehler im Gesicht sieht jeder, deshalb landen sie oft vor Gericht. Eine feste Tabelle gibt es nicht. Jedes Gericht bemisst die Summe nach Schwere, Dauer und Sichtbarkeit.
Die Tabelle zeigt 4 veröffentlichte Urteile. Das Schmerzensgeld lag zwischen 600 und 2.500 Euro. Dazu kam oft Geld für eine Korrektur oder für den Anwalt.
| Gericht und Jahr | Fehler | Schmerzensgeld | Dazu |
|---|---|---|---|
| Amtsgericht Hamburg-St. Georg, 2018 | Ungleiche Augenbrauen, nur per Laser zu entfernen | 1.500 Euro | 1.532,24 Euro Schadensersatz |
| Amtsgericht Wuppertal, 2014 | Augenbrauen unterschiedlich hoch | 2.024 Euro | 272,82 Euro Anwaltskosten |
| Amtsgericht München, 2016 | Zu dicker Lidstrich | 2.500 Euro | Künftige Kosten der Korrektur |
| Landgericht Aachen, 2017 | Ungleiche Lidstriche | 600 Euro | 1.115,38 Euro Schadensersatz |
Neben dem Schmerzensgeld können Sie die Kosten einer Korrektur verlangen. Das Amtsgericht München sprach einer Frau deshalb auch die künftigen Kosten zu. Erst eine weitere Laserbehandlung konnte den zu dicken Lidstrich entfernen.
Wie lange Sie Zeit für Ihren Anspruch haben
Schmerzensgeld und Schadensersatz verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Eine Behandlung im Mai 2026 mit sofort sichtbarem Schaden können Sie also bis Ende 2029 einklagen.
Geht der Schaden auf ein fehlerhaftes Produkt zurück, kommt ein Anspruch gegen den Hersteller dazu. Auch er verjährt drei Jahre nach Kenntnis. Spätestens zehn Jahre nach dem Verkauf des Produkts ist er aber erloschen, auch wenn der Schaden erst später auftaucht.
Wie es weitergeht, wenn das Studio nicht zahlt
Reagiert das Studio nicht oder lehnt es jede Zahlung ab, führt der Weg in Stufen zum Gericht. Lassen Sie sich vor der Klage beraten, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
Beweise sichern
Fotos, Attest, Name des Produkts und Nachrichten sammeln, bevor Spuren verblassen.
Schriftlich fordern
Das Studio zur Zahlung einer bestimmten Summe auffordern, mit einer Frist von zwei bis drei Wochen.
Beratung holen
Verbraucherzentrale, Rechtsschutzversicherung oder Anwältin prüfen, ob sich eine Klage lohnt.
Klage einreichen
Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht, dort nur mit Anwalt.
Gutachten
Das Gericht hört Zeugen und lässt bei Bedarf eine Fachperson die Ursache des Schadens prüfen.
Wann eine Meldung beim Gesundheitsamt sinnvoll ist
Hatte die Person gar keine Erlaubnis für die Behandlung, lohnt eine Meldung beim Gesundheitsamt. Das gilt etwa für Unterspritzen durch eine Kosmetikerin oder einen Laser ohne Nachweis der Schulung. Die Behörde kann den Betrieb prüfen und andere Kundinnen schützen. Ihnen selbst bringt das kein Geld, das holen Sie nur über die eigene Forderung.
Zuständig ist meist das Gesundheitsamt am Sitz des Studios. Für Behandlungen in einer Arztpraxis gibt es zusätzlich die Schlichtungsstellen der Ärztekammern, die kostenlos prüfen. Für ein Kosmetikstudio sind sie nicht zuständig.
Was eine Kosmetikerin beim Unterspritzen darf, erklärt der Artikel zu Hyaluron-Pen und Unterspritzung. Woran Sie ein sorgfältiges Studio schon vorher erkennen, zeigt der Artikel Kosmetikstudio auswählen.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass das Studio einen Fehler gemacht hat?
Ja, Sie müssen den Fehler des Studios und Ihren Schaden zeigen. Dass das Studio schuld ist, wird dann vermutet. Liegt der Fehler auf der Hand, etwa eine Verbrennung durch zu lange Einwirkzeit, ist der Beweis leichter. Fotos mit Datum und ein Attest sind deshalb das Wichtigste.
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einer misslungenen Behandlung?
Nach misslungenem Permanent Make-up sprachen Gerichte zwischen 600 und 2.500 Euro Schmerzensgeld zu. Dazu kam oft Geld für eine Korrektur oder den Anwalt. Eine feste Tabelle gibt es nicht, jedes Gericht entscheidet im Einzelfall.
Wie lange habe ich Zeit für meinen Anspruch?
Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Solange Sie ernsthaft mit dem Studio verhandeln, steht die Frist still.
Was mache ich, wenn das Studio auf meine Forderung nicht reagiert?
Wenn das Studio nicht reagiert, lassen Sie die Aussichten bei einer Verbraucherzentrale oder Ihrer Rechtsschutzversicherung prüfen. Danach führt der Weg über eine Klage. Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht.
Kann ich mich beim Gesundheitsamt beschweren?
Ja, Sie können sich beim Gesundheitsamt beschweren, vor allem wenn die Person keine Erlaubnis oder keine Schulung für die Behandlung hatte. Die Behörde prüft den Betrieb. Geld bekommen Sie dadurch nicht, dafür brauchen Sie Ihre eigene Forderung.
Zahlt die Krankenkasse die Behandlung eines Schadens nach Kosmetik?
Die Krankenkasse zahlt die nötige Behandlung eines Schadens, etwa einer Verbrennung, und kann das Geld beim Studio zurückholen. Für Folgen von Tätowierungen gelten Sonderregeln, fragen Sie dazu Ihre Kasse. Die Kosmetik selbst zahlt sie nie.
